- Fragestellung:
- Soll die Hansestadt Lüneburg bis 2032 folgende verkehrspolitische Maßnahmen umsetzen?
1. Neubau oder Ausbau von 3 km Radverkehrsanlagen pro Jahr ab 2023
Erläuterung: An Straßen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde mit hoher Verkehrsstärke (> 4.000 Kfz pro Tag) werden jährlich
ab 2023 mi ndestens 3 km Radverkehrsanlagen gebaut oder aus gebaut, die zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Dazu sind
die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) zu beachten, die z.B. für Einrichtungsradwege
eine Regelbreite von 2 Metern vorsehen. Grundsätzlich entstehen die Radverkehrsanlagen ohne Minderung der Gehwegflächen und
sind von anderen Verkehrsarten separiert. Der motorisierte Individualverkehr soll durch Barrieren (z.B. Leitschwellen mit Sicht
zeichen) von der Nutzun g abgehalten w e rd en . Soweit rechtlich möglich werden die RVA bei der Querung von nicht bevorrechtig
ten Straßen oder Ein und Ausfahrten höhengleich weitergeführt. In der Regel bestehen die Oberflächen der Radverkehrsanlagen
aus rotfarbigem Material, um die Streckenführung zu verdeutlichen.
2. Die Sicherheit einer Kreuzung pro Jahr ab 2023 verbessern
Erläuterung: Signalgesteuerte Kreuzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, die eine erhöhte Unfallgefahr
aufweisen (siehe auch Leitbilder Radverkehrspolit ik 2030+), werden folgendermaßen umgebaut: Es werden Schutzinseln
(nach holländischem Modell sicherer Kreuzungen) gebaut, um Radfahrende und zu Fuß Gehende vor rechts abbiegendem Kfz
Verkehr zu schützen. Die Oberflächen der Fahrradfurten werden in roter Fa rbe hervorgehoben, um den Verlauf der Radverkehrs
anlagen zu verdeutlichen. Wo der Platz für Schutzinseln nicht ausreicht oder die Umsetzung rechtlich nicht möglich ist, wird
eine Lösung gefunden, die eine vergleichbare Sicherheit für Radfahrende garantiert. Dazu sind die Empfehlungen des
nationalen Radverkehrsplans zu beachten.
3. Planung eines flächendeckenden Radroutennetzes bis Ende 2023
Erläuterung: Abgesehen von bekannten Routen an Gemeindestraßen und in der Innenstadt (Radverke hrsstrategie 2025) sind
weitere Radwegrouten innerhalb der Stadtteile und zwischen den Stadtteilen zu ermitteln. Dabei wird dargelegt, wie Lücken im
Routennetz durch die Anlage neuer Radverkehrsanlagen, Rückbau physischer Barrieren oder Umwidmung von Wege n geschlos
sen werden können. Die Anbindung an regionale Routen, Freizeitrouten, Radschnellwege und den beschlossenen Fahrradstraßen
ring muss gewährleistet sein. Die Netzplanung folgt den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in jeweils gültiger Fassung ).
Ergebnis ist eine Prioritätenliste für die Anlage von erforderlichen Radverkehrsanlagen sowie ein Zeitplan bis 2032 für deren Umsetzung.
4. Unebenes Natursteinpflaster auf Radrouten erneuern oder sanieren
Erläuterung: Bei Neubau oder Sanierung von Straßen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, die zu den Routen des Radverkehrs
(Radverkehrsstrategie 2025 und spätere rechtskräftige Planungen) gehören, wird unebenes, grobes Natursteinpflaster durch geschnittenes
Natursteinpflaster vollständig oder in Radwegbreite ersetzt und gleichmäßig verfugt, sofern dies nicht dem Denkmalschutz widerspricht.
5. Fahrradstraßenring bis Ende 2024 umsetzen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen planen
Erläuterung: Der beschlossene Fahrradstraßenring in der Innenstadt wird bis Ende 2024 realisiert. An Straßen im eigenen
Wirkungskreis der Gemeinde in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Universitätsgelände oder im Innenstadtbereich wird
bis 2024 geprüft, ob Fahrradzonen und weitere Fahrradstraßen eingeric htet werden können.
6. Installation von mindestens 100 öffentlichen Fahrradstellplätzen pro Jahr ab 2024
Erläuterung: Zusätzlich zu den bereits geplanten Fahrradstellplätzen in Bahnhofsnähe werden weitere mögliche Standorte für
Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet ermittelt. Dabei sollen die besonderen Stellplatzanforderungen für Fahrräder, Lastenräder,
Fahrräder mit Anhängern und E Bikes berücksichtigt werden, wie im "Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg" von 2020
beschrieben. Die Stellplätze s ind auf öffentlichen, befestigten Flächen im Wirkungskreis der Gemeinde zu planen. Mindestens
20% der neuen Stellplätze bieten Schutz vor Witterung, mindestens 20% bieten ausreichend Raum für Fahrradanhänger und
Lastenräder und mindestens 10% entstehen in Form von Fahrrad boxen oder Parkhausstellplätzen. Auf Grundlage dieser Planung
werden ab 2024 jährlich mindestens 100 Fahrradstellplätze gebaut.
- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
-
Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Zulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 7317
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2021
- Ankündigungsdatum:
- 30.11.2020
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 08.07.2021
- Einreichung der Unterschriften:
- 22.12.2021
- Zulässigkeit:
- 30.04.2022
- Unterschriftenanteil:
- 12.35
- Weitere Entwicklung:
- Aufgrund juristischer Bedenken werden die Ziele überarbeitet, damit die Unterschriftensammlung beginnen kann. Start war dann am 8. Juli 2021.
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- ID:
- 11167
- Erstellungsdatum:
- 22.12.2022
- Änderungsdatum:
- 08.02.2021
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