Radentscheid - Für die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele bis 2030 (2)

Lüneburg, Hansestadt (Niedersachsen)

Fragestellung:
Soll die Hansestadt Lüneburg bis 2032 folgende verkehrspolitische Maßnahmen umsetzen? 1. Neubau oder Ausbau von 3 km Radverkehrsanlagen pro Jahr ab 2023 Erläuterung: An Straßen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde mit hoher Verkehrsstärke (> 4.000 Kfz pro Tag) werden jährlich ab 2023 mi ndestens 3 km Radverkehrsanlagen gebaut oder aus gebaut, die zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Dazu sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) zu beachten, die z.B. für Einrichtungsradwege eine Regelbreite von 2 Metern vorsehen. Grundsätzlich entstehen die Radverkehrsanlagen ohne Minderung der Gehwegflächen und sind von anderen Verkehrsarten separiert. Der motorisierte Individualverkehr soll durch Barrieren (z.B. Leitschwellen mit Sicht zeichen) von der Nutzun g abgehalten w e rd en . Soweit rechtlich möglich werden die RVA bei der Querung von nicht bevorrechtig ten Straßen oder Ein und Ausfahrten höhengleich weitergeführt. In der Regel bestehen die Oberflächen der Radverkehrsanlagen aus rotfarbigem Material, um die Streckenführung zu verdeutlichen. 2. Die Sicherheit einer Kreuzung pro Jahr ab 2023 verbessern Erläuterung: Signalgesteuerte Kreuzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, die eine erhöhte Unfallgefahr aufweisen (siehe auch Leitbilder Radverkehrspolit ik 2030+), werden folgendermaßen umgebaut: Es werden Schutzinseln (nach holländischem Modell sicherer Kreuzungen) gebaut, um Radfahrende und zu Fuß Gehende vor rechts abbiegendem Kfz Verkehr zu schützen. Die Oberflächen der Fahrradfurten werden in roter Fa rbe hervorgehoben, um den Verlauf der Radverkehrs anlagen zu verdeutlichen. Wo der Platz für Schutzinseln nicht ausreicht oder die Umsetzung rechtlich nicht möglich ist, wird eine Lösung gefunden, die eine vergleichbare Sicherheit für Radfahrende garantiert. Dazu sind die Empfehlungen des nationalen Radverkehrsplans zu beachten. 3. Planung eines flächendeckenden Radroutennetzes bis Ende 2023 Erläuterung: Abgesehen von bekannten Routen an Gemeindestraßen und in der Innenstadt (Radverke hrsstrategie 2025) sind weitere Radwegrouten innerhalb der Stadtteile und zwischen den Stadtteilen zu ermitteln. Dabei wird dargelegt, wie Lücken im Routennetz durch die Anlage neuer Radverkehrsanlagen, Rückbau physischer Barrieren oder Umwidmung von Wege n geschlos sen werden können. Die Anbindung an regionale Routen, Freizeitrouten, Radschnellwege und den beschlossenen Fahrradstraßen ring muss gewährleistet sein. Die Netzplanung folgt den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in jeweils gültiger Fassung ). Ergebnis ist eine Prioritätenliste für die Anlage von erforderlichen Radverkehrsanlagen sowie ein Zeitplan bis 2032 für deren Umsetzung. 4. Unebenes Natursteinpflaster auf Radrouten erneuern oder sanieren Erläuterung: Bei Neubau oder Sanierung von Straßen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, die zu den Routen des Radverkehrs (Radverkehrsstrategie 2025 und spätere rechtskräftige Planungen) gehören, wird unebenes, grobes Natursteinpflaster durch geschnittenes Natursteinpflaster vollständig oder in Radwegbreite ersetzt und gleichmäßig verfugt, sofern dies nicht dem Denkmalschutz widerspricht. 5. Fahrradstraßenring bis Ende 2024 umsetzen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen planen Erläuterung: Der beschlossene Fahrradstraßenring in der Innenstadt wird bis Ende 2024 realisiert. An Straßen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Universitätsgelände oder im Innenstadtbereich wird bis 2024 geprüft, ob Fahrradzonen und weitere Fahrradstraßen eingeric htet werden können. 6. Installation von mindestens 100 öffentlichen Fahrradstellplätzen pro Jahr ab 2024 Erläuterung: Zusätzlich zu den bereits geplanten Fahrradstellplätzen in Bahnhofsnähe werden weitere mögliche Standorte für Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet ermittelt. Dabei sollen die besonderen Stellplatzanforderungen für Fahrräder, Lastenräder, Fahrräder mit Anhängern und E Bikes berücksichtigt werden, wie im "Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg" von 2020 beschrieben. Die Stellplätze s ind auf öffentlichen, befestigten Flächen im Wirkungskreis der Gemeinde zu planen. Mindestens 20% der neuen Stellplätze bieten Schutz vor Witterung, mindestens 20% bieten ausreichend Raum für Fahrradanhänger und Lastenräder und mindestens 10% entstehen in Form von Fahrrad boxen oder Parkhausstellplätzen. Auf Grundlage dieser Planung werden ab 2024 jährlich mindestens 100 Fahrradstellplätze gebaut.
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften insgesamt:
7317
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss

Weitere Informationen

Jahr:
2021
Ankündigungsdatum:
30.11.2020
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
08.07.2021
Einreichung der Unterschriften:
22.12.2021
Zulässigkeit:
30.04.2022
Unterschriftenanteil:
12.35
Weitere Entwicklung:
Aufgrund juristischer Bedenken werden die Ziele überarbeitet, damit die Unterschriftensammlung beginnen kann. Start war dann am 8. Juli 2021.
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ID:
11167
Erstellungsdatum:
22.12.2022
Änderungsdatum:
08.02.2021
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