"Sind Sie dafür, dass ein Mobilfunkmast im Gemeindegebiet in Wiesenthau-Schlaifhausen wegen der Strahlungsbelastung und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für alle Bürgerinnen und Bürger nur an einem Standort mit einem Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung errichtet wird und zur Standortermittlung ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird, der vom Gemeinderat zu bestimmen ist?"