Für Mindestabstand beim geplanten Mobilfunkmast

Wiesenthau (Bayern)

Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass ein Mobilfunkmast im Gemeindegebiet in Wiesenthau-Schlaifhausen wegen der Strahlungsbelastung und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für alle Bürgerinnen und Bürger nur an einem Standort mit einem Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung errichtet wird und zur Standortermittlung ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird, der vom Gemeinderat zu bestimmen ist?"
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte (Mobilfunk)
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
156
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2021
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.11.2020
Einreichung der Unterschriften:
10.05.2021
Zulässigkeit:
30.04.2021
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ID:
11265
Erstellungsdatum:
04.06.2021
Änderungsdatum:
04.06.2021
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