Im Eilverfahren hatte die Verwaltung eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die zwei Bürgerbegehren zu prüfen. In der Zwischenzeit beschloss der Bauausschuss die Flächenänderung und den Bebauungsplan für den Hachinger Bach unter Vorbehalt. Erst anschließend meldeten sich die Rechtsanwälte. Sie bewerteten beide Begehren als unzulässig. Der Grund: Beide Bebauungspläne sind mittlerweile in Kraft getreten und rechtskräftig.