Gegen zusätzliche Wohnbebauung am Hachinger Bach

Taufkirchen (Bayern)

Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
1792

Weitere Informationen

Jahr:
2024
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.03.2024
Einreichung der Unterschriften:
23.04.2024
Zulässigkeit:
16.05.2024
Weitere Entwicklung:
Im Eilverfahren hatte die Verwaltung eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die zwei Bürgerbegehren zu prüfen. In der Zwischenzeit beschloss der Bauausschuss die Flächenänderung und den Bebauungsplan für den Hachinger Bach unter Vorbehalt. Erst anschließend meldeten sich die Rechtsanwälte. Sie bewerteten beide Begehren als unzulässig. Der Grund: Beide Bebauungspläne sind mittlerweile in Kraft getreten und rechtskräftig.
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ID:
12126
Erstellungsdatum:
27.06.2024
Änderungsdatum:
04.04.2024
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