Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz befindet sich auf Platz 11 des Rankings mit einer Gesamtnote von 3,6. Auf kommunaler Ebene (Teilnote 3,2) sieht es dabei etwas besser aus als auf der Landesebene (Teilnote 4,0).
Rheinland-Pfalz
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,0
Auf Landesebene galten jahrzehntelang Regelungen, die eine Praxis verunmöglichten. Reformen in den Jahren 2000 und 2015 halbierten zwar die Hürde für Volksbegehren auf immer noch hohe zehn Prozent, dafür kam beim bis dahin quorenlosen Volksentscheid ein Beteiligungsquorum von 25 Prozent hinzu. Erst 2015 wurde die freie Unterschriftensammlung eingeführt, vorher mussten sich die Bürger/innen auf Amtsstuben eintragen. Diese zögerlichen Reformen und die lange Zeit geltenden restriktiven Hürden haben eine direktdemokratische Praxis weitgehend verhindert. Das einzige Volksbegehren in Rheinland-Pfalz – 1997 für die Beibehaltung des Buß- und Bettages – scheiterte an der Unterschriftenhürde. Es gab noch keinen Volksentscheid.
Themenausschluss
Finanzfragen, Abgaben, Besoldung, Verfassungsgrundsätze
Volksbegehren
Unterschriften: 300.000 (9,7%)
Frist: 2 Monate
Freie Sammlung und Amtseintragung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Beteiligungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 3,2
Etwas besser sieht es auf kommunaler Ebene aus, jedoch erst seit kurzer Zeit. Vor 2010 belegte Rheinland-Pfalz noch mit einem „ungenügend“ (5,5) den letzten Platz. Doch zwei Reformen (2010 und 2016) verbesserten die Regelungen. Positiv bewertet wurden unter anderem das leicht gesenkte Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren auf 5 bis 9 Prozent und die Senkung des Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden auf generell 15 Prozent. Den größten Reformbedarf gibt es bei den zulässigen Themen, denn Bürgerbegehren zur Bauleitplanung sind nicht unzulässig.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 5-9%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 4 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
15%-Zustimmungsquorum