Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Saarland
Das Saarland ist das Schlusslicht dieses Rankings, sogar mit einem deutlichen Abstand zu Platz 15. Als einziges Bundesland erhält es die Note „mangelhaft" (5,1). Sowohl auf Landesebene (Teilnote 4,7) als auch auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,5) belegt das Land den letzten Platz. Insgesamt verwundert es angesichts der Regelungen nicht, dass es im Saarland bislang zu nahezu keiner direktdemokratischen Praxis kam.
Saarland
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,7
Auf Landesebene verhinderten die 1979 eingeführten Regelungen bis 2013 die direkte Demokratie in jeder Hinsicht. Das Finanztabu, die extrem hohen Hürden für Volksbegehren und -entscheide und der Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen machten das Instrument gänzlich unpraktikabel. 2013 wurden die Regelungen ein wenig, jedoch unzureichend reformiert. So sind nach wie vor die Hürden viel zu hoch, unter anderem sind sehr viele Themen nicht zulässig. Und: Die Verfassungsartikel zur Volksgesetzgebung dürfen nicht durch Volksbegehren geändert werden („Demokratie-Abwehr-Klausel“).
Themenausschluss
Finanzwirksame Gesetze nur mit sehr geringen Auswirkungen zulässig, Abgaben, Besoldung, Entgelt- und Entschädigungszahlungen, Staatsleistungen, Verfassungsartikel der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung
Volksbegehren
Unterschriften: 7%
Frist: 3 Monate
Amtseintragung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25% Zustimmungsquorum
Verfassung: 50% Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 5,5
Noch schlechter sieht es auf kommunaler Ebene ("ungenügend") aus. Hier verhindern ein weitreichender Themenausschluss und sehr hohe Hürden bei Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid das bürgerschaftliche Engagement. So steht die direkte Demokratie nur auf dem Papier, es finden nahezu keine Verfahren statt, seit 1997 hat es noch keinen einzigen (!) Bürgerentscheid im Saarland gegeben.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 13,1-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 2 Monate
Freie Sammlung (aber keine Listen erlaubt, nur einzelne Unterschriftsbögen)
Bürgerentscheid
30%-Zustimmungsquorum