Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Sachsen
Sachsen hat insgesamt mittelmäßige Regelungen, was sich in der Note (3,45) und in der Platzierung (Platz 9-10) widerspiegelt. Auf Landesebene sieht es dabei schlechter aus (Teilnote 3,8, Platz 10) als auf kommunaler Ebene (Teilnote 3,1, Platz 9). Durch Reformen, die derzeit diskutiert werden, könnte sich das Land verbessern.
Sachsen
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 3,8
Auf Landesebene macht Sachsen Pluspunkte bei den zulässigen Themen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2002 ließ auch finanzwirksame Volksbegehren zu. Damit werden Volk und Parlament in dieser Frage die gleichen Kompetenzen eingeräumt. Erfreulich ist auch, dass Sachsen beim Volksentscheid über einfache Gesetze auf ein Abstimmungsquorum verzichtet. Jedoch kommt das Land nicht über ein „ausreichend“ hinaus. Denn das sehr hohe Unterschriftenquorum von 13,2 Prozent beim Volksbegehren schreckt viele Initiativen ab und ist nahezu unerreichbar. Pläne zur Senkung dieser Hürde und zu weiteren Reformen sind vorhanden und im Koalitionsvertrag verankert, müssen aber noch realisiert werden. Besonders spannend wird sein, ob in Sachsen ein „Volkseinwand“, ein fakultatives Referendum nach Schweizer Vorbild, eingeführt wird, was die Note stark verbessern würde und bundesweiten Vorbildcharakter hätte.
Themenausschluss
Haushaltsgesetz (aber lt. Urteil Finanzfragen zulässig), Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 450.000 (13,2%)
Frist: 8 Monate
Freie Sammlung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: Kein Quorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 3,1
Auf kommunaler Ebene ist es ähnlich wie auf der Landesebene: Viele Themen sind zulässig, doch die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind zu hoch. Wenn auch hier reformiert werden würde, würde Sachsen im Ranking einige Plätze gut machen.
Themenausschluss
Geringer Negativkatalog
Bürgerbegehren
Unterschriften: 5-10% (Gemeinden können das Quorum auf bis zu 5% senken)
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
25%-Zustimmungsquorum