Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Sachsen

Sachsen hat insgesamt mittelmäßige Regelungen, was sich in der Note (3,45) und in der Platzierung (Platz 9-10) widerspiegelt. Auf Landesebene sieht es dabei schlechter aus (Teilnote 3,8, Platz 10) als auf kommunaler Ebene (Teilnote 3,1, Platz 9). Durch Reformen, die derzeit diskutiert werden, könnte sich das Land verbessern.

Sachsen

  3,45

Landesebene

  3,8

Kommunalebene

  3,1

Landesebene

Gesamtnote: 3,8

Auf Landesebene macht Sachsen Pluspunkte bei den zulässigen Themen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2002 ließ auch finanzwirksame Volksbegehren zu. Damit werden Volk und Parlament in dieser Frage die gleichen Kompetenzen eingeräumt. Erfreulich ist auch, dass Sachsen beim Volksentscheid über einfache Gesetze auf ein Abstimmungsquorum verzichtet. Jedoch kommt das Land nicht über ein „ausreichend“ hinaus. Denn das sehr hohe Unterschriftenquorum von 13,2 Prozent beim Volksbegehren schreckt viele Initiativen ab und ist nahezu unerreichbar. Pläne zur Senkung dieser Hürde und zu weiteren Reformen sind vorhanden und im Koalitionsvertrag verankert, müssen aber noch realisiert werden. Besonders spannend wird sein, ob in Sachsen ein „Volkseinwand“, ein fakultatives Referendum nach Schweizer Vorbild, eingeführt wird, was die Note stark verbessern würde und bundesweiten Vorbildcharakter hätte.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushaltsgesetz (aber lt. Urteil Finanzfragen zulässig), Abgaben, Besoldung

2-
 

Volksbegehren

Unterschriften: 450.000 (13,2%)
Frist: 8 Monate
Freie Sammlung

5+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: Kein Quorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum

2-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,1

Auf kommunaler Ebene ist es ähnlich wie auf der Landesebene: Viele Themen sind zulässig, doch die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind zu hoch. Wenn auch hier reformiert werden würde, würde Sachsen im Ranking einige Plätze gut machen.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Geringer Negativkatalog

2+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 5-10% (Gemeinden können das Quorum auf bis zu 5% senken)
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung

4+
 

Bürgerentscheid

25%-Zustimmungsquorum

4-
 

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