Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Sachsen-Anhalt
Insgesamt belegt Sachsen-Anhalt Platz 12 in der Gesamtwertung – mit einer Gesamtnote von 3,7. Auf Landesebene reicht es mit einer Teilnote von 3,6 immerhin zu Platz 8. Auf kommunaler Ebene verhindert der Ausschluss der Bauleitplanung eine bessere Note und Platzierung: Hier reicht es mit einer Teilnote von 3,8 nur zu Platz 12–13.
Sachsen-Anhalt
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 3,6
Auf Landesebene gab es bislang nur vier Volksbegehren und einen Volksentscheid. Dieser scheiterte jedoch 2005 knapp am Zustimmungsquorum. Die Hürden für Volksbegehren und -entscheide sind in Sachsen-Anhalt zu hoch. Das Volksbegehrens-Quorum von 7 Prozent (das 2020 leicht von 9 Prozent gesenkt wurde) sowie die Zustimmungsquoren beim Volksentscheid schränken die Bürgermitsprache ein. Positiv wirken hingegen die lange Frist und die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren. Außerdem entfällt das Zustimmungsquorum, wenn der Landtag beim Volksentscheid einen Konkurrenzvorschlag vorlegt. Der bislang einzige Volksentscheid 2005 kam ohne Alternativvorlage vors Volk und scheiterte am Zustimmungsquorum.
Themenausschluss
Haushaltsgesetze (aber Kita-Volksbegehren 2003 zugelassen), Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 7%
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum (entfällt bei Konkurrenzvorlage des Landtags)
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 3,8
Auf kommunaler Ebene sieht es seit den Reformen der letzten Jahre etwas besser aus. So wurde immerhin der Positivkatalog, der fast alle Themen ausschloss, abgeschafft. Jedoch bleiben zentrale Themen – vor allem die Bauleiptplanung – für Bürgerbegehren tabu. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wurde abgesenkt, ist aber immer noch zu hoch. Erfreulich: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide wurde auf 20 Prozent gesenkt.
So kam es in den letzten Jahren zu einer Belebung der Praxis, auch in den größeren Städten des Landes (zum Beispiel in Halle/Saale, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halberstadt).
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 4,5-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 4–8 Wochen (amtliche Kostenschätzung reduziert die 8 Wochen-Frist)
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
20%-Zustimmungsquorum