Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein befindet sich auf Platz 4 der Gesamtwertung mit einer Note von 2,55. Das Land schrammt damit knapp an einem "gut" vorbei. Auf Landesebene (Teilnote 3,3, Platz 5) ist noch mehr Reformpotenzial vorhanden als auf kommunaler Ebene (Platz 3, Teilnote 1,8). Das Land sollte hier Reformen im Bereich Themenausschluss, obligatorisches Referendum und/oder fakultatives Referendum/Volkseinwand diskutieren.

Schleswig-Holstein

  2,55

Landesebene

  3,3

Kommunalebene

  1,8

Landesebene

Gesamtnote: 3,3

Auf der Landesebene Schleswig-Holsteins sind einzelne Aspekte sind sehr gut, bei anderen besteht noch Nachholbedarf. Vor allem das Volksbegehren ist inzwischen vorbildlich geregelt: Ein niedriges Unterschriftenquorum, die seit 2016 bestehende Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung und eine lange Sammelfrist kennzeichnen diese Verfahrensstufe. Zudem wurde 2014 das Zustimmungsquorum für Volksentscheide zu einfachen Gesetzen auf 15 Prozent abgesenkt. Nachholbedarf besteht hingegen bei den zulässigen Themen und beim obligatorischen Referendum.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt (lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen), Abgaben, Besoldung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 80.000 (3,6%)
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung und Amtseintragung

1
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 15%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

3-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 1,8

Auf Kommunalebene sieht es nach zwei größeren Reformen 2003 und 2013 gut aus (Teilnote 1,8). Die Sechsmonatsfrist bei Korrekturbegehren beginnt nun mit der Anmeldung eines Bürgerbegehrens und nicht ab dem Ratsbeschluss. Die Bauleitplanung wurde zum Teil geöffnet. Aufstellungsbeschlüsse können jetzt per Bürgerbegehren erwirkt, ergänzt, geändert oder aufgehoben werden. Dies führte zu mehr Bürgerbegehren in den letzten Jahren. Zudem wurden 2013 die Quoren sowohl für Bürgerbegehren als auch für Bürgerentscheide gesenkt und nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde gestaffelt. Insgesamt ist Schleswig-Holsteins kommunale Regelung nun eine der besten in Deutschland.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)

2-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 4-10%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 6 Monate (reine Sammelfrist, gilt nicht ab dem Datum des Ratsbeschlusses)
Freie Sammlung

2+
 

Bürgerentscheid

8-20%-Zustimmungsquorum

2+
 

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