Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Thüringen

Thüringen befindet sich gemeinsam mit Berlin auf Platz 5–6 der Gesamtwertung. Die Gesamtnote beträgt 2,8. Auf Landesebene (Teilnote 4,0, Platz 9–11) sind die Hürden hoch, hier ist deutlich mehr Reformpotenzial vorhanden als auf kommunaler Ebene (Platz 1, Teilnote 1,6). Sollte das Land die Verfassung modernisieren und die Regelungen zum Themenausschluss und zum fakultativen Referendum/Volkseinwand reformieren, würde Thüringen in der Gesamtwertung sehr weit vorne landen.

Thüringen

  2,8

Landesebene

  4,0

Kommunalebene

  1,6

Landesebene

Gesamtnote: 4,0

Seit das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ 2003 entsprechende Reformen auslöste, verfügt Thüringen über eine einigermaßen annehmbare Regelung auf Landesebene. Besonders die „weiteren Elemente“ gehören bundesweit zu den besten: Kostenerstattung, Beratung der Initiative und vor einem Volksentscheid die Versendung einer Abstimmungsbroschüre an jeden Haushalt.
Insgesamt bekommt die Regelung jedoch nur ein „ausreichend“, wegen der überhöhten Quoren und des Finanztabus, das Urteile des Landesverfassungsgerichts noch zementiert haben. Immerhin liegen Reformvorschläge auf dem Tisch: Die Regierung will das Finanztabu liberalisieren und das Quorum für Volksbegehren senken, die CDU setzt sich für die Einführung fakultativer Referenden nach Schweizer Vorbild ein.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt, lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen, Abgaben, Besoldung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 10%
Frist: 4 Monate, freie Sammlung
Alternativ: 8%, 2 Monate Sammelfrist, Amtseintragung

3-
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 40%-Zustimmungsquorum

4-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 1,6

Ein gänzlich anderes Bild bietet die Kommunalebene. Hier steht Thüringen an der Spitze, nur noch einen Wimpernschlag von einem „sehr gut“ entfernt. Dabei hielt Thüringen lange Zeit das Schlusslicht im Ländervergleich, es gab kaum Praxis. Eine erste Reform gelang nach einem erfolgreichen Volksbegehren und viel Einsatz des Thüringer Mehr Demokratie-Bündnisses 2009. Unter anderem wurden die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide deutlich gesenkt und der Themenkatalog stark erweitert – die Bauleitplanung ist seitdem zugelassen. Im Herbst 2016 beschloss der Landtag weitere Verbesserungen, darunter Innovationen wie eine Gegenvorlage zum Ratsreferendum durch ein vereinfachtes Bürgerbegehren. Ein eigenes, neues Gesetz enthält seitdem alle relevanten Vorschriften. Bis auf wenige Ausnahmen entspricht das neue Regelwerk unseren Idealvorstellungen. Die Verfahren werden zunehmend genutzt.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Sehr geringer Negativkatalog

1-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 7%, max. 7.000 (= in Erfurt 4,5%)
Frist für Initiativbegehren: 4 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 4 Monate
Freie Sammlung

2-
 

Bürgerentscheid

10-20%-Zustimmungsquorum

2+
 

Zurück zur Übersicht

nach oben