Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Brandenburg
Gemeinsam mit Niedersachsen liegt Brandenburg auf Platz 13–14 und erhält eine Gesamtnote von 4,1. Das Land hat auf beiden untersuchten politischen Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,2, auf kommunaler Ebene eine Teilnote von 4,0. Das reicht jeweils nur für einen hinteren Platz im Ländervergleich.
Brandenburg
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,2
Auf Landesebene ist das moderate Unterschriftenquorum von rund 4 Prozent beim Volksbegehren positiv hervorzuheben. Negativ ist der weite Themenausschluss, der durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts noch untermauert wurde. Den Hinweis der Richter, dass das strenge Finanztabu durch eine Änderung der Verfassung fallen könnte, wurde von der Landesregierung bisher nicht aufgegriffen.
Themenausschluss
Haushalt, lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen, Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 80.000 (3,8%)
Frist: 6 Monate
Amtseintragung sowie auf Antrag weitere Behörden und nicht-amtliche Eintragungsstellen; Briefeintragung möglich
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 4,0
Die Regelungen auf kommunaler Ebene wurde in den letzten Jahren ein wenig verbessert. Die Zulässigkeitsprüfung wurde den Kommunalaufsichtsbehörden übertragen und die Pflicht zur Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt.
Negativ schlagen jedoch der weiterhin umfangreiche Themenausschluss sowie die hohen Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu Buche – diese drei zentralen Verfahrensaspekte wurden nicht reformiert.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 10%
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 8 Wochen
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
25% Zustimmungsquorum