Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Niedersachsen
Niedersachsen liegt – gemeinsam mit Brandenburg – auf Platz 13–14 und erhält eine Gesamtnote von 4,1. Das Land hat auf beiden untersuchten Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,4 und ist Vorletzter. Auf kommunaler Ebene belegt es Platz 12–13 mit der Teilnote 3,8.
Niedersachsen
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,4
Bisher konnte sich die 1993 eingeführte Volksgesetzgebung in Niedersachsen nur punktuell entfalten. 11 Anträge auf Volksbegehren wurden eingeleitet, der Großteil scheiterte, es gab noch keinen landesweiten Volksentscheid. Der jüngste Antrag zur Artenvielfalt im Jahr 2020 bewegte das Land. Hier gelang es, einen Kompromiss zu erzielen, so dass es nicht zum Volksbegehren kam. Auf allen Verfahrensstufen sind die Quoren zu hoch. Das erklärt die spärliche Praxis und den vorletzten Platz auf der Landesebene.
Themenausschluss
Haushalt, Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 10% (Unterschriften vom Zulassungsantrag werden beim Volksbegehren angerechnet)
Frist: 6 Monate (Hinzu kommen ggf. weitere Monate, je nachdem, wie lange die Landesregierung die Zulässigkeit prüft)
Freie Sammlung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 3,8
Für die Kommunalebene sieht es etwas besser aus: Die Reformen 2016 hatten die Teilnote von 4,3 (Ranking 2013) auf 3,8 verbessert. Unter anderem wurden damals das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren und das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide gesenkt. Die Reformen zeigten Wirkung: 2019 und 2020 stieg die Anzahl an Bürgerbegehren und -entscheiden deutlich – und es gab auch die ersten Bürgerentscheide in größeren Städten wie Osnabrück. Negativ schlägt nach wie vor zu Buche, dass viele Themen, insbesondere die Bauleitplanung, nicht zulässig sind.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 5-10% (liegt nur bei wenigen Kommunen unter 10%)
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 bzw. 6 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
20%-Zustimmungsquorum