Am 23. September hat der Senat unser Volksbegehren in Teilen für zulässig erklärt. Gegen die unzulässigen Teile erheben wir nun Einspruch beim Landesverfassungsgericht. Betroffen davon sind die Ersatzstimme, die Mehrmandatswahlkreise und die Regelung zur Wahlkampfkostenerstattung. Für den Einspruch konnten wir den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Dr. Hans Meyer als Prozessbevollmächtigten gewinnen.
Mit den zulässigen Teilen unseres Volksbegehren (5 Parteistimmen, Veränderbare Listen, Obligatorische Landesliste) geht es nun in die parlamentarischen Verhandlungen. Das Abgeordnetenhaus hat insgesamt vier Monate Zeit, sich mit unseren Vorschlägen zu befassen. Lehnt es unsere Vorschläge ab, so ist im Frühjahr nächsten Jahres ein Volksbegehren geplant.
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