Wahlrecht: Seehofer geht auf Opposition zu

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat laut Informationen der Süddeutschen Zeitung signalisiert, dass er, um beim Wahlrecht einen Kompromiss mit der Opposition zu erzielen, mit einem Ausgleich von Überhangmandaten einverstanden sei.

In den vergangenen Monaten hatte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer vermehrt quer gegen politische Positionen der Bundesregierung geschossen. So sprach er sich <link http: www.augsburger-allgemeine.de politik bundesregierung-keine-volksabstimmung-ueber-euro-rettung-id18745026.html external-link-new-window>beispielsweise im Februar ganz in unserem Sinne für eine Volksabstimmung über die Euro-Rettung aus und <link http: www.welt.de politik deutschland article107745009 csu-chef-seehofer-droht-erneut-mit-koalitionsbruch.html external-link-new-window>drohte zuletzt gar mit einem Bruch der Koalition, falls es dabei zu neuerlichen finanziellen Zugeständnissen komme.

Heute startete Seehofer einen weiteren Vorstoß: Laut <link http: www.sueddeutsche.de politik umstrittene-ueberhangmandate-seehofer-geht-bei-wahlrechtsreform-auf-opposition-zu-1.1428203 external-link-new-window>einer Meldung der Süddeutschen Zeitung ist Seehofer dazu bereit, die für CDU/CSU so wichtigen Überhangmandate auszugleichen, wenn so ein Kompromiss mit der Opposition über ein neues Wahlrecht ermöglicht wird. Damit schert er erneut aus der Unionslinie aus.

„Seehofer widersprach mit seiner Äußerung nicht nur dem stellvertretenden Unionsfraktionschef und CDU-Wahlrechtsexperten Günter Krings, sondern auch seinem eigenen parlamentarischen Geschäftsführer in Berlin, Stefan Müller. Beide hatten sich für einen Teilausgleich der Überhangmandate ausgesprochen“, heißt es in der SZ. Könnte es sein, dass dieser wie auch weitere Vorstöße Seehofers in die Kategorie „Populismus als Regierungsstil“ fällt, auf den Parteien <link http: www.tagesspiegel.de meinung andere-meinung seehofer-gabriel-und-co-populismus-als-regierungsstil external-link-new-window>laut Politikwissenschaftler Uwe Jun auch dann zurückgreifen, wenn sie wie die CSU selbst mitregieren? Zumal im kommenden Jahr die nächste Landtagswahl in Bayern vor der Tür steht und es sich zu profilieren gilt. 

Oder hegt Horst Seehofer tatsächlich die Befürchtung, dass eine Regelung mit 15 nicht ausgeglichenen Überhangmandaten wegen der Widrigkeiten des Wahlrechts in der Praxis rechtlich angreifbar sein könnte? Eines steht fest: Wir werden ihn beim Wort nehmen und genau beobachten, ob solch richtigen Worten auch nachhaltige Taten folgen. Unser Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck begrüßte den Vorschlag Seehofers: „Wenn der CSU-Vorsitzende sich im Gegensatz zur bisherigen Unionslinie für den vollständigen Ausgleich der Überhangmandate ausspricht, zeigt das Urteil des Verfassungsgerichts offenbar Wirkung“.

Wir fordern die Abschaffung von Überhangmandaten

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche das aktuelle Wahlrecht nach einer von uns und Wahlrecht.de initiierten Bürgerklage für verfassungswidrig erklärt hatte, haben wir einen Wahlrechtsaufruf gestartet:

  • Überhangmandate gehören abgeschafft!

  • Der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages soll gestärkt werden, z.B. durch Mehrmandatswahlkreise oder durch die Vorzugsstimme bei offenen Landeslisten, mit der bestimmten Kandidierenden auf der Liste der Vorzug gegeben werden kann.

  • Es soll eine Ersatzstimme eingeführt werden, mit der vermieden wird, dass Stimmen für Listen, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheitern, verloren sind; Wählerinnen und Wähler können eine zweite Liste ankreuzen. Für den Fall, dass ihre erste Wahl unter fünf Prozent bleibt, zählt die Ersatzstimme.

<link https: www.mehr-demokratie.de wahlrecht-urteil.html external-link-new-window>Bitte hier für mehr Demokratie beim Wählen unterschreiben! 

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