Wahlrechtsreform: Harte Fünf-Prozent-Hürde ist undemokratisch!

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es soll die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 begrenzen. Dieses Ziel wird das neue Wahlrecht auch erreichen – das ist der begrüßenswerte Teil der Reform. Der Bundestag war in den vergangenen Jahrzehnten wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten immer weiter gewachsen. Statt der vom Gesetz vorgesehenen 598 sitzen dort aktuell 736 Abgeordnete. Die Hintergründe erläutern wir in diesem Podcast.

Die heutige Debatte im Bundestag verlief hitzig. Grund ist der Wegfall der Grundmandatsklausel. Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es soll die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 begrenzen. Dieses Ziel wird das neue Wahlrecht auch erreichen – das ist der begrüßenswerte Teil der Reform. Der Bundestag war in den vergangenen Jahrzehnten wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten immer weiter gewachsen. Statt der vom Gesetz vorgesehenen 598 sitzen dort aktuell 736 Abgeordnete. Die Hintergründe erläutern wir in diesem Podcast.



Davon potenziell betroffen sind vor allem zwei Parteien: Erstens die Linke, die bei der letzten Bundestagswahl nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen, aber drei Direktmandate errang und nur deshalb in den Bundestag einzog. Zweitens die CSU, die 2021 in Bayern fast alle Direktmandate gewann, aber, da sie eben nur in ihrem Stamm-Bundesland antrat, bundesweit nur 5,2 Prozent der Zweitstimmen holte. Sollte die CSU künftig unter bundesweit fünf Prozent rutschen, würde sie nicht in den Bundestag einziehen. Auch ihre Direktmandate verfielen.  Ausgenommen von der neuen harten Fünf-Prozent-Hürde sind nur Parteien nationaler Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW).

Bei der letzten Bundestagswahl sind rund vier Millionen Wählerinnen und -Wähler an der Fünf- Prozent-Hürde gescheitert. Auf die Linke entfielen 2,3 Millionen Stimmen. Diese würden zu der Zahl der Stimmen, die nicht im Bundestag repräsentiert wäre, noch hinzukommen. Demokratisch gesehen ein Rückschritt.

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hat bereits angekündigt, das Gesetz zu kippen, wenn die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sich ändern. Zudem wollen sowohl CSU wie Linke vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bisher war es üblich, dass Wahlrechtsreformen im Konsens über Parteigrenzen hinweg erfolgten.

Auch Mehr Demokratie kritisiert die Streichung der Grundmandatsklausel: Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck sprach sich vehement für den Erhalt aus. Die Grundmandatsklausel stehe für mehr Vielfalt, Fairness und Repräsentativität im Bundestag. Ihre Abschaffung sei überflüssig und demokratiepolitisch bedenklich. Mit der Größe des Bundestags habe die Klausel nichts zu tun. Aber wenn sie wegfalle, würden kleinere Parteien weiter benachteiligt.

Mehr Demokratie hat ein alternatives Konzept einer Wahlrechtsreform entwickelt. Das Modell basiert auf Mehrpersonen-Wahlkreisen und würde die Zahl der Abgeordneten auf 598 begrenzen, ohne kleine Parteien zu benachteiligen. Wir fordern zudem die Einführung einer Ersatzstimme, damit Stimmen für „sonstige“ Parteien keine verlorenen Stimmen bleiben.

Presseresonanz:

Teilen:
nach oben