Jeder Mensch ist vor dem Recht gleichberechtigt und hat das Recht, an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten unmittelbar, durch Wahlen UND Abstimmungen, mitzuwirken. Dies wurde bereits 1949 in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Leider sind auch heute noch keine bundesweiten…
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