„Ein Anwalt der Bürger bittet nicht, er fordert.“

Am 16. November veranstaltete die Hanns-Seidel-Stiftung gemeinsam mit Mehr Demokratie eine Fachtagung zum Thema Öffentliche Petitionen und Volksinitiative in München. Anlass der Veranstaltung war die von der Koalition geplante und auch im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erweiterung des Petitionswesens.

Nachdem die CSU-Landtagsabgeordnete, Prof. Ursula Männle, die positiven Erfahrungen Bayerns mit direkter Demokratie würdigte, gewährte Gerald Häfner, grünes Mitglied im Europaparlament, einen „Blick in die Küche“. Gespickt mit zahlreichen Anekdoten aus dem parlamentarischen Alltag wies er auf die kniffeligen Streitpunkte der noch laufenden Verhandlungen zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative hin.

Zu Anfang der ersten Diskussionsrunde stellte Ulrich Riehm vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, der das Instrument öffentlicher Petitionen seit der Einführung 2005 wissenschaftlich begleitet, Ablauf und Funktionsweise öffentlicher Petitionen dar. Es  folgten Berichte der drei geladenen Petenten über ihre Petitionen zu den Themen Bedingungsloses Grundeinkommen, Finanztransaktionssteuer und Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. In der Diskussion über Verfahrensmängel kamen die Referenten immer wieder auf die Intransparenz des Verfahrens und auf Unklarheiten bei der Frist zu sprechen, nämlich ob es 3 oder 6 Wochen sind, in denen 50.000 Unterzeichner eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss erzwingen können. Konsens war, dass die Frist vereinheitlicht und ausgedehnt werden sollte. Auch wurde auf technische Mängel und auf fehlende Ressourcen des Ausschusses hingewiesen. Sobald es einen starken Ansturm auf eine Petition gibt, würde der Server an seine Grenzen geraten.

Konsens in der Runde war, dass politische Petitionen nicht wirkungslos sind, also ein zusätzliches Mittel der Kampagnenarbeit sein können, sich mit Petitionen allein aber gegen Mehrheiten im Parlament nichts durchsetzen lässt. Hierzu bedürfe es Volksbegehren und Volksentscheiden. Petitionen würden sich von Volksinitiativen insofern unterscheiden, dass auch der einzelne Petent unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit gehört wird. Ulrich Riehm sprach außerdem das Problem der hohen Anzahl unzulässiger Petitionen an, die sich durch die Einführung öffentlicher Petitionen deutlich erhöht hat. Darüber hinaus forderte er generell mehr Souveränität für die Petenten. So sollten sie beispielsweise selbst entscheiden können, wann die Frist für die Unterstützung einer Petition beginnen sollte. Mit dem Satz „Ein Anwalt bittet nicht, er fordert“ sprach sich Jörg Alt abschließend für die Stärkung des Petitionsausschusses insgesamt gegenüber Fraktionen und Regierung aus.

Darauf folgte die zweite Diskussionsrunde, in der das Thema in einem größeren politischen Rahmen diskutiert wurde. Zur Frage des Verhältnisses von Petitionen und Volksgesetzgebung plädierte der Bundestagsabgeordnete und Obmann der FDP im Petitionsausschuss, Stephan Thomae, für eine integrierte Lösung von Petitionen und Volksgesetzgebung. Kompromiss und Deliberation sollten an verschiedenen Stellen stärker möglich sein, um die starre Konfrontation von Parlament und Volk aufzubrechen. Überraschend war, dass sich der ehemalige bayrische Justizminister, Alfred Sauter, indirekt für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aussprach. Man könne schwer dagegen argumentieren, wenn es weitreichende Instrumente auf der Kommunal- und Landesebene und eine Volksinitiative auch auf europäischer Ebene gibt. Michael Efler stellte die Mehr Demokratie Position zur Reform öffentlicher Petitionen vor. Unter anderem forderte er die stärkere Einbindung von Fachpolitikern in das Verfahren, welche durch öffentliche Anhörungen auch im  Fachausschuss erreicht werden könnte. Kritik kam in dieser Frage aus dem Publikum, da Fachpolitiker bereits jetzt im Petitionsausschuss Stellung nehmen, eine zusätzliche Behandlung im Fachausschuss also keinen Mehrwert darstellen würde. Peter Grassmann, Vorsitzender des Ökosozialen Forums, bezeichnete Petitionen allgemein als Beleidigung der im Grundgesetz verankerten Volkssouveränität und sprach sich für Volksentscheide auf Bundesebene aus. Allerdings seien Volksentscheide kein Allheilmittel. Das Volk sollte eher in Referenden über wichtige Grundsatzfragen abstimmen können.

Am Ende plädierte Ulrich Riehm nochmals für das Instrument öffentlicher Petitionen. Die beiden Instrumente erfüllten unterschiedliche Funktionen und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Michael Efler appellierte an Stephan Thomae, dass die Koalition ihr Versprechen im Koalitionsvertrag nun endlich einlösen und aktiv werden solle. Auch wenn im Parlament teilweise Angst gegenüber den Bürgern existiere, werde man eine Reform in den kommenden Monaten angehen, versicherte der Bundestagsabgeordnete. Ein Ergebnis der Tagung ist sicherlich, dass öffentliche Petitionen weiterhin sinnvoll sind, da sie niedrigschwellige Beteiligung ermöglichen, es aber Volksbegehren und Volksentscheide braucht, um Anliegen gegen Mehrheiten im Parlament durchzusetzen.

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