EU-Bürgerinitiative: Reformvorschlag mit Licht & Schatten

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist das weltweit erste Beteiligungsinstrument, das transnational und digital funktioniert. Mit einer Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Kommission einen Vorschlag machen. Mehr Demokratie begrüßt das Instrument, bewertet aber die Ausgestaltung schon immer kritisch. Jetzt liegt ein Reformvorschlag vor, ausgehandelt zwischen EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der EU. Wir sehen positive, aber auch negative Ansätze.

Kritisch fällt vor allem ins Gewicht, dass mit einer EBI auch zukünftig keine Vorschläge für eine Änderung der europäischen Verträge gemacht werden dürfen. Enttäuschend ist auch, dass nicht festgeschrieben werden soll, wie mit erfolgreichen EBI zu verfahren ist. Hier hatte Mehr Demokratie eine Frist von einem Jahr vorgeschlagen, binnen der die EU-Kommission ein Gesetz ausarbeiten soll, wenn die Kommission das Anliegen einer EBI aufnimmt. Auch sollte begründet werden, wenn eine EBI nicht übernommen wird. Indem die EU hier auf verlässliche Regeln verzichtet, vergibt sie sich eine Chance, Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder wachsen zu lassen.

Der EU-Rat verlangt, die bisherigen Online-Systeme zum Sammeln der Unterschriften, die auch bei NGOs existieren, nicht mehr zuzulassen; es soll nur noch ein zentrales einheitliches Portal zum Unterschreiben einer EBI geben. Damit wird erschwert, was die EBI leisten soll, nämlich eine europäische Zivilgesellschaft und den Austausch der Bürgerinnen und Bürger über Grenzen hinweg zu befördern. Hier wird zu bewerten sein, wie benutzerfreundlich die einheitliche Sammelsoftware gestaltet sein wird. Entscheidend ist, wie zugänglich die EBI für die Bürgerinnen und Bürger ist.

Positiv schlägt zu Buche, dass der Starttermin für die Unterschriftensammlung zu einer EBI flexibel und in Absprache mit der Initiative erfolgen kann. Auch soll es ein Recht auf Beratung in formalen Fragen geben. Unterschreiben dürfen zukünftig auch EU-Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz nicht in der EU haben. Hilfreich wird sein, dass eine EBI in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden soll. Nicht zuletzt, aber entscheidend: Einem Vorschlag von Mehr Demokratie folgend, wird sich das EU-Parlament in seiner Geschäftsordnung selbst verpflichten, jede erfolgreiche EBI im Parlament zu diskutieren.

Summa summarum: Die Reform bringt einige Verbesserungen, bleibt aber insgesamt hinter unseren Erwartungen zurück. Es bleibt abzuwarten und kritisch zu begleiten, wie sich die Reform in der Praxis auswirkt.

Mehr Demokratie setzt sich für die Einführung der direkten Demokratie auch auf europäischer Ebene ein. Die EBI kann hierfür als erster Schritt betrachtet werden.

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