In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt der Generalanwalt Yves Bot zum Ergebnis, dass das in CETA vorgesehene Investitionsgericht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Wir halten das für falsch.
EuGH-Generalanwalt hält Paralleljustiz in CETA für zulässig
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