Update zur Gemeinnützigkeit: Attac-Prozess ist nur die Spitze des Eisbergs

Das Finanzgericht Kassel wies die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit ab. Vor genau einem Jahr am 26. Februar 2019 urteilte der Bundesfinanzhof über die Gemeinnützigkeit von Attac. Das Attac-Urteil hat in den Medien viel Aufmerksamkeit erhalten und damit bei zivilgesellschaftlichen Organisationen Unsicherheit erzeugt.

Exakt ein Jahr später wird die Gemeinnützigkeit von Attac erneut verhandelt, nun vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel. Denn das Verfahren war mit dem BFH-Urteil nicht abgeschlossen. Attac befindet sich nun seit sechs Jahren in einem unklaren Zustand. 

Stefan Diefenbach-Trommer ist Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" und kommentiert das Urteil:

"Die Verhandlung hat gezeigt, wie schlecht begründet und lückenhaft das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist. Die Richter haben unsere Kritik am schlecht gemachten und nicht durchdachten BFH-Urteil bestätigt. Dennoch hat das schlechte Urteil eine zerstörerische Wirkung für zivilgesellschaftliches Engagement, es führt zu Unsicherheit und Selbstbeschränkung."

In der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" haben sich mehr als 150 Vereine darunter Mehr Demokratie, Amnesty International, Brot für die Welt, Transparency International Deutschland zusammengeschlossen. Sie fordern, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren.

Jetzt dazu unseren Aufruf „Die Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft“ unterzeichnen.

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