Hamburg: DGB fordert faire Volksbegehren

Die kommenden Wahlen im Februar 2008 werfen ihre Schatten voraus. Das Thema "Volksentscheid" wird ein zentrales Thema im Ringen der Parteien sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg (DGB) hat nun seine "Anforderungen an die Wahlprogramme der Parteien" veröffentlicht. Und er bekennt sich darin klar zur direkten Demokratie. Gefordert werden anwendungsfreundliche Regeln für die Durchführung von Volksentscheiden und Respekt vor den Ergebnissen.

Hintergrund: Die CDU-Regierung hatte sich in der Vergangenheit mehrfach über vom Volk getroffene Entscheidungen hinweg gesetzt. Unter anderem wurde der mit Sparzwängen begründete Verkauf der landeseigenen Krankenhäuser durchgesetzt. Und das, obwohl sich in einem Volksentscheid eine klare Mehrheit der Hamburger und Hamburgerinnen gegen die Privatisierung ausgesprochen hatte. Der Verkauf der Krankhäuser steht mittlerweile massiv in der Kritik. Um die 2.000 Mitarbeiter werden von ihrem Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst Gebrauch machen. Die Folgen für den Haushalt der Stadt sind nach Angaben des Hamburger Abendblattes dramatisch: 34 Millionen Euro soll dies nach Angaben der Zeitung den Steuerzahler kosten. Zahlen müssten dies die Bürgerinnen und Bürger, die sich mehrheitlich gegen den Verkauf ausgesprochen hatten. Randnotiz: Das Fernsehsehmagazin Panorama berichtete unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Hamburg von einer deutlichen Steigerung der Patientenbeschwerden.

Diese Vorkommnisse sind Grund genug für die Gewerkschaften, sich deutlich für eine Verbesserung der direkten Demokratie einzusetzen.

 

<typohead type=2>Volksentscheid</typohead>

Bereits vor der Wahl haben alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs die einmalige Chance, sich für verbindliche Volksentscheide einzusetzen. Am 14. Oktober können Sie an der Urne für unsere Kampagne "Hamburg stärkt den Volksentscheid" stimmen. Und bereits ab September ist die Teilnahme per Briefwahl möglich. Bitte lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt. Und Interessenten aus dem ganzen Bundesgebiet können als <link>Aktionsurlauber dabei helfen, für unsere Sache zu werben.

 

<typohead type=2>Dokumentation: Anforderungen des DGB

Direkte Demokratie</typohead>

<typolist type=2>Nachweislich ist die Zufriedenheit der Menschen mit Ihren Lebensumständen dann hoch, wenn sie darauf vertrauen können, an der Gestaltung ihrer Lebensumstände beteiligt zu werden. Verbindliche Bürger- und Volksentscheide sind dafür bei bestimmten politischen Entscheidungen ein geeigneter und zukunftsträchtiger Weg. Direkte Demokratie muss eine verbindliche Ergänzung zur repräsentativen Demokratie werden, breite öffentliche Debatten und wichtige Fragen des Gemeinwesens ermöglichen und zu einer demokratischen Normalität in Hamburg werden.

Dazu gehören folgende Forderungen:

Bürger- und Volksentscheide müssen respektiert und umgesetzt werden.

Bürgerentscheide müssen mindestens die Gewichtigkeit eines Beschlusses der Bezirksversammlung erlangen.

Das Evokationsrecht des Senates wird gegen erfolgreiche Bürgerbegehren nicht mehr angewendet.

Die hamburgische Verfassung wird so geändert, dass Volksentscheide durch die Bürgerschaft nur unter dem Vorbehalt geändert werden können, dass gegen diese Änderung entweder kein vereinfachtes Volksbegehren eingeleitet wird, oder ein entsprechender Volksentscheid die Grundlage hierfür schafft.

Zustimmungsquoren müssen abgesenkt werden. Die Anforderung an die Legitimationsbasis eines Volksentscheids sollte niemals höher sein als an eine mit absoluter Mehrheit regierende Partei.

Das Volksbegehren "Hamburg stärkt den Volksentscheid - mehr Demokratie" muss Verfassungswirklichkeit werden.

Bürger- und Volksentscheide brauchen anwendungsfreundliche Regeln und verlässliche Bedingungen. Die Senatsverwaltung, insbesondere das Landeswahlamt, hat Bürgerbegehren und Volksinitiativen aktiv zu beraten und zu unterstützen. Der Landesabstimmungsleiter ist zu einer unabhängigen (nur an Recht und Gesetz gebundenen) und vertrauensvollen (unterstützenden) Zusammenarbeit zu verpflichten.</typolist>

 

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