Hamburg: Rettet den Volksentscheid

Das Herz der Demokratie: 2 Omnibusse für direkte Demokratie und eine Menschenschlange formen ein Herz

Jetzt ist es offiziell: Vom 13. Februar 2007 bis 05. März 2007 haben die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Gelegenheit, sich für eine Senkung der Hürden für Volksbegehren und -entscheide einzusetzen. Diese erschweren eine effektive Mitsprache von unten.

 

Hamburg war das letzte Bundesland, das Volksabstimmungen einführte. Das war 1996, und die Abstimmungshürden waren sehr hoch. Doch schon der erste Volksentscheid 1998 war ein Erfolg. Die Verfassungsänderung zur Erleichterung der Volksgesetzgebung scheiterte zwar knapp, doch unter dem Eindruck der unerwartet hohen Beteiligung beschloss das Landesparlament 2001 einstimmig (!) die Senkung der Hürden. Volksabstimmungen boomten, auch auf der kommunalen Ebene in den Hamburger Bezirken.

 

Die Bürgerinnen und Bürger glaubten, mit dem neuen Gesetz ein gutes Pfund in der Hand zu haben. Sie sollten sich irren. Nach 44 SPD-Regierungsjahren kam die CDU an die Macht, seit 2004 sogar mit absoluter Mehrheit. Sie saß noch nicht richtig im Sattel, da legte sie die Axt an die Mitspracherechte des Volks: Erst wurden Volksentscheide (z.B. gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser) schlicht ignoriert, dann die Regelungen für Volksabstimmungen verschärft und schließlich wurde das vom Volk beschlossene Wahlrecht mit denkbar knapper CDU-Mehrheit gekippt.

 

Die meisten Menschen in Hamburg wollen aber die neuen Rechte nicht wieder hergeben. Über 30 Verbände, Initiativen, Gewerkschaften und Parteien fanden sich zusammen, um gemeinsam mit Mehr Demokratie die Volksgesetzgebung zu retten. Zwei Gesetzentwürfe stehen jetzt zur Abstimmung durch das Volk an: Erstens soll der Hamburger Senat sich an das halten müssen, was das Volk entschieden hat. Und zweitens soll es wieder faire und praktikable Bedingungen bei Volksabstimmungen geben. Die Volksinitiative - die erste Stufe des dreiteiligen Verfahrens - war bereits erfolgreich. Vom 13.2. bis 5.3 folgt nun der zweite Schritt, das Volksbegehren - schon unter den neuen, schikanösen Bedingungen. Nur noch Amtseintragung ist erlaubt (mit Öffnungszeiten, die es Berufstätigen kaum ermöglichen, sich zu beteiligen). Auch Briefeintragung geht. Wer jetzt den Antrag beim Landeswahlamt stellt, bekommt die Unterlagen allerdings erst während des Volksbegehrens zugeschickt und muss das Porto selbst bezahlen. Demokratie möglichst schwer gemacht!

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Initiative

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