Island: Neue Verfassung via Crowdsourcing

Blick auf Reykjavík (CC BY-SA 3.0 by A. Tille)

Am 20. Oktober fand in Island ein Referendum über eine von den Bürgern ausgearbeitete neue Verfassung statt. Diese erhielt eine klare Zustimmung.

Island ist nicht nur eine <link http: freidenker.cc trauminsel-der-pressefreiheit external-link-new-window>Trauminsel der Pressefreiheit. Auch in punkto Bürgerbeteiligung geht der Inselstaat neue Wege. Mittels eines ratgebenden Volksentscheids wurden den Menschen sechs Fragen zum Verfassungsentwurf gestellt, den ein direkt gewählter Bürgerkonvent ausgearbeitet hat. Dafür gab es eine überwältigende Zustimmung! (siehe Update am Ende)

Bemerkenswert an der Entstehung des isländischen Verfassungsentwurfs ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Prozess hinweg. Am Anfang stand eine von der Regierung einberufene, repräsentativ zusammengesetzte Planungszelle von rund 1.000 Menschen, die in kleinen Gruppen Ideen für die neue Verfassung zusammentrugen. Ein von Bürgerinnen und Bürgern gewählter 25-köpfiger Konvent (= Verfassungsrat) hatte die Aufgabe, aus rund 700 Seiten mit Vorschlägen einen Verfassungsentwurf zu destillieren – im Konsensprinzip, öffentlich tagend und unter Einbeziehung von Facebook, Twitter, Youtube und anderen Kanälen.

Aus der Sicht von Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, bietet das Internet gerade bei der Entwicklung von Gesetzen oder Verfassungen einen Raum für kreative Experimente. „Wichtig ist dabei, dass die Bürgervorschläge wirklich etwas bewirken und am Ende verbindliche direktdemokratische Entscheidungen stehen. In Island zeigt sich, wie die Idee der Bürgergesellschaft zu verstehen ist“, so Beck. Eine von Bürgern (mit-)geschriebene Verfassung bricht mit dem Mythos von allwissenden und allmächtigen Politikern und ruft ins Bewusstsein, dass alle Bürger fähig anzusehen sind, ein Gemeinwesen mitzugestalten. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Menschen sich in die Entwicklung des Gesellschaftsvertrags und damit in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen. 

Beim heutigen Referendum entscheidet sich auch, ob die Menschen zukünftig direktdemokratische Instrumente in ihrer Verfassung wünschen. So sieht der vom Verfassungsrat ausgearbeitete Entwurf Volksbegehren vor, mit denen Gesetzentwürfe des Parlamentes vom Volk überprüft und auch eigene Initiativen gestartet werden können.

Hier ein Überblick:

  • fakultatives Referendum (gegen bereits vom Parlament
    beschlossene Gesetze) mit 10 Prozent Unterschriftenquorum (Art. 65)

  • Volksinitiative (um ein Thema auf die Agenda des Parlaments zu
    setzen) mit zwei Prozent Unterschriftenquorum (Art. 66)

  • Volksbegehren (Gesetzentwurf, der vom Parlament behandelt werden muss und
    zum Volksentscheid führt; ob der Volksentscheid verbindlich oder beratend ist,
    entscheidet das Parlament) mit 10 Prozent Unterschriftenquorum (Art. 66)

  • Vorlagen sollen von allgemeinem Interesse sein und werden
    auf Vereinbarkeit mit der Verfassung geprüft (Art. 67)

  • Themenausschlüsse: Haushalt, internationales Recht,
    Steuer-Gesetzgebung, Staatsbürgerschaft (Art. 67)

Nach der Auswertung des Referendums berät das Parlament erneut. Kritisch zu beurteilen ist, dass das Referendum keinen verbindlichen Charakter trägt. Darauf wird in einem <link http: verfassungsblog.de das-islndische-volk-spricht-aber-sagt-es external-link-new-window>lesenswerten Artikel im Verfassungsblog eingegangen. Zudem waren dem Konvent nur vier Monate Zeit für seine Arbeit gegeben. Etwas wenig Zeit für einen so gewichtigen Prozess. Dennoch: „Das isländische Demokratieexperiment ist ein wertvoller Impuls. Die Rückkopplung der politischen Klasse an die Bevölkerung kann neue Wege aus der Krise aufzeigen – das sollten sich auch die europäischen Eliten vor Augen halten“, so Beck. Mehr Demokratie plädiert deshalb für einen <link internal-link internal link in current>direkt gewählten Konvent auf europäischer Ebene, der mit genügend Zeit und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für die Zukunft der EU vorlegt, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird.

Das Demokratieexperiment „Verfassungsgebung mit Bürgerbeteiligung“ sollte Anregung und Vorbild für andere Länder und für die EU sein. Weitere Hintergrundinfos zum Referendum und zum Verfassungsentwurf gibt es hier: <link http: www.thjodaratkvaedi.is en>

www.thjodaratkvaedi.is/2012/en

-> <media 27365 - - "TEXT, 2012-10-17 Presse-Information Referendum Island, 2012-10-17_Presse-Information_Referendum_Island.pdf, 39 KB">Ausführliches Hintergrundmaterial von Mehr Demokratie</media> 

UPDATE vom 21.10.2012:

<link http: www.heise.de tp artikel external-link-new-window>Wie Telepolis heute berichtet, haben die Isländer dem Verfassungsentwurf bei einer Rekord-Wahlbeteiligung von 50 Prozent zugestimmt. Erfreulich in punkto Einführung von Elementen direkter Demokratie ist, dass der Vorschlag,  dass eine bestimme Prozentzahl der Wahlberechtigten zu einem Thema ein Referendum erzwingen kann, eine deutliche Mehrheit erhielt. Damit wären korrigierende Volksentscheide und Initiativbegehren in der neuen Verfassung verankert. Island demonstriert damit, wie echte Bürgerbeteiligung in der Praxis aussieht und einer in anderen EU-Ländern weiterhin grassierenden Politikverdrossenheit bei den Bürgern entgegengewirkt werden kann. Vermutlich im Frühjahr 2013 wird schließlich das isländische Parlament über das heutige Ergebnis abstimmen.

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