Mehr Demokratie unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit zwölf Personen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es soll überprüft werden, ob die ihm Rahmen des „Notbremse-Gesetzes“ vorgesehenen Ausgangssperren mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die Beschwerdeführenden sind unter anderem Abgeordnete des Bundestags oder des Berliner Abgeordnetenhauses und gehören verschiedenen Parteien an (BÜNDNIS 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und SPD). Der Mehr Demokratie-Vorstand hat beschlossen, diese Verfassungsbeschwerde zu unterstützen. Wir sind nicht beteiligt, begrüßen aber die verfassungsgerichtliche Klärung dieser Frage.

Mehr Infos zur Verfassungsbeschwerde lesen Sie hier.

4 Punkte zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangssperren durch Mehr Demokratie:

1. Mehr Demokratie hat eigene Forderungen zum Thema „Demokratie und Corona“ formuliert, die mit der Verfassungsbeschwerde berührt sind.

Hier unsere Forderungen lesen!

Eine Betrachtung der Neuinfektionen und der 7-Tages-Inzidenz ohne den gesamten Kontext einzubeziehen, ist nicht ausreichend aussagekräftig. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen muss auf Basis einer nachvollziehbaren Zielsetzung geprüft werden. Das bedeutet: Wenn Grundrechte eingeschränkt werden, muss genau geprüft werden, ob es ein weniger einschneidendes Mittel gibt, das einen ebensolchen Gesundheitsschutz bietet. Hier muss sich zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Grundsätzlich sollten Entscheidungen und deren Grundlagen nachvollziehbar und belegbar sein.

2. Die Ausgangssperre ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen. Demokratie lebt vom öffentlichen Raum (unabhängig von der Uhrzeit).Aktuelle Forschungen sprechen dafür, dass es im Freien kaumAnsteckungsgefahren gibt. Die Maßnahme könnte also nicht erforderlich, nicht geeignet unddeswegen auch nicht verhältnismäßig sein. Ausgangssperren sind auch deshalb besonders kritisch zu prüfen, weil sie in Diktaturen und autoritären Regimen genutzt werden, um den Kontakt der Bürger:innen untereinander und die Organisation der Zivilgesellschaft zu erschweren.

Mehr dazu führt der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler auf Zeit online aus.

3. Die Zielrichtung der Verfassungsbeschwerde richtet sich explizit nicht gegen Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Politik als Ganzes, sondern ausschließlich gegen diesen nicht begründbaren Eingriff in eine Vielzahl von Grundrechten.

4. Wir setzen als Demokratie-Fachverband ein Zeichen, dass uns das Thema wichtig ist und dass die Abwägung von Grundrechten auch angesichts der Pandemie nicht hinten angestellt werden darf.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eigene FAQ erstellt und geht darin auch auf kritische Rückfragen ein.

 

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