Neue Studie: Wahlrecht im Vergleich...

Kommunalwahlrechtssysteme in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

In inzwischen 12 Bundesländern können die Bürgerinnen und Bürger bei Kommunalwah-len mittels Kumulieren und Panaschieren starken Einfluss auf die personelle Zusammen-setzung der Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage nehmen. Durch das Häufeln von Stimmen auf einzelne Kandidaten und das Verteilen von Kreuzen auf Mandatsbewerber verschiedener Parteien kann die von den Parteien vorgeschlagene Listenreihenfolge der Kandidaten von den Bürgern noch einmal geändert werden.

 

In den einzelnen Bundesländern ist dieses Wahlrecht aber unterschiedlich ausgestaltet. Während die Wähler in manchen Bundesländern insgesamt nur drei Stimmen vergeben können, erhalten sie in anderen eine der Zahl der zu vergebenden Sitze entsprechende Stimmenzahl.

 

In einer von dem Kölner Sozialwissenschaftler Dr. Klaus Hofmann für die Initiative "Mehr Demokratie" erstellten quasi-repräsentativen Studie wurden nun erstmals in größerem Umfang die Auswirkungen von Kumulieren und Panaschieren auf die personelle Zusam-mensetzung der Gemeinderäte untersucht. Durch eine Analyse der letzten Kommunal-wahlen in Bayern, Hessen und Niedersachsen wurde hierbei auch die Ausprägung der Änderung der Parteilisten durch Wahlrecht und Wähler ermittelt. Ein Ergebnis: besonders starke Auswirkungen hat die hessische Variante von Kumulieren und Panaschieren.

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