Niederlande führen Volksinitiative ein

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Am 7. Februar 2006 hat die zweite Kammer des niederländischen Parlaments die Einführung einer landesweiten Volksinitiative beschlossen.

Eine breite Mehrheit unterstützte den Gesetzesvorschlag. Die eher skeptischen Konservativen der Verhandlungen hatten sie zahlreiche Änderungen durchgesetzt, welche die Anwendungsmöglichkeiten des neuen Instruments deutlich einschränken. Deswegen wurde die Zahl der nötigen Unterschriften drastisch erhöht. Zudem darf zu ausgewählten Themen keine Initiative gestartet werden.

 

Die neue Regelung soll sich nun erst einmal 2 Jahre in der Praxis bewähren. Anschließend hat das Parlament sechs Monate Zeit, um die Erfahrungen auszuwerten.

 

<typohead type = 3>Die Regelungen in Detail</typohead>

<typolist>40.000 Wahlberechtigte müssen unterschreiben (ursprünglich vorgesehen waren nur 15.000)

freie Unterschriftensammlung

Ausgenommen sind folgende Themen: Steuern, Haushalt; zudem dürfen die Initiativen nicht gegen die Verfassung oder die öffentliche Moral verstoßen

Das Parlament entscheidet von Fall zu Fall, ob die Initiatoren ihren Vorschlag im Parlament vorstellen dürfen; darauf haben sie keinen automatischen Anspruch

Es können keine Initiativen zu Themen gestartet werden, die das Parlament innerhalb der letzten zwei Jahr behandelt hat.</typolist>

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