Schleswig-Holstein: Erhalt der politischen Teilhabemöglichkeiten gefordert

BUND SH, Mehr Demokratie e.V. und andere fordern von der Landesregierung den Erhalt der politischen Teilhabemöglichkeiten.

  • Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht
  • Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten
  • Verheerende Wirkung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz befürchtet

KIEL - Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.

Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor

 „Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“

„Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter. In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart.  Jochen Rathjen, Sprecher für Attac, sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Schleswig-Holstein will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“

Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig-Holstein

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator*innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich.“

Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfrist von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.

Weitere Informationen

www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften-2023/

www.mehr-demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerbegehren_Schleswig-Holstein.pdf

Teilnehmende Verbände und Institutionen

Aktionsgruppe KLIMA Flensburg
attac
Betreuungsverein Liether Moor
BI Zukunft Eiderstedt
BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Bündnis fossilfreies Flensburg
BürgerBegehren Klimaschutz
Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog
Fraktion Solidarische Stadt
Klimabegehren Flensburg
Mehr Demokratie
Merret reicht´s - Aus Liebe zu Sylt
Merret reicht‘s Föhr
Naturfreunde SH
Open Petition
Parents for Future Nordfriesland
SPD
SSW
VCD Landesbüro SH
Zero Waste Itzehoe e.V.

Kontakt für weitere Informationen

Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorstandsvorsitzende BUND Schleswig-Holstein,
Mobil: 015208813592

Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie, Mobil 0178 8 377 377

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