Wahlen und der Infektionsschutz – ein Überblick

Wie wirken sich die Infektionsschutzmaßnahmen auf Kommunal-, Landtag- und Bundestagswahlen aus? Und was passiert im Falle einer zweiten Infektionswelle?

Wir verschaffen den Überblick!

Kommunalwahl in NRW

Um die Kommunalwahlen am 13.09.20 abhalten zu können, hat der Landtag am Freitag (29.05.) einstimmig ein sogenanntes Kommunalwahlerleichterungsgesetz verabschiedet.

Der Landesverband von Mehr Demokratie in NRW hat hierfür die Eckpunkte zusammengefasst:

  • Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird um elf Tage verlängert.
  • Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften aus der Bevölkerung, um bei der Wahl antreten zu können, beträgt nun nur noch 60% der ursprünglichen Zahl.
  • Die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken wird von 2.500 Einwohnern auf 5.000 erhöht. Dadurch sollen weniger Urnenwahlvorstände und Urnenwahlräume nötig sein, da diese aufgrund der Pandemie möglicherweise knapp würden. Die Ansammlung von zu vielen Wählern soll dabei durch die bei dieser Wahl voraussichtlich stark genutzte Briefwahl vermieden werden.
  • Auch die Höchstzahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstands wird von 6 auf 8 erhöht, um der durch die vergrößerten Wahlbezirke entstehenden Herausforderung gerecht zu werden.
  • Das Verhüllungsverbot für Mitglieder von Wahlorganen wird, mit Blick auf notwendige Mund-Nase-Bedeckungen, ausgesetzt.

Derzeit gibt es jedoch mehrere Verfahren gegen die Festsetzung des Wahltermins und der dazugehörigen Frist am Verfassungsgerichtshof des Landes. Deren Ausgang könnte sich auf das Kommunalwahlerleichterungsgesetz auswirken.

Nähere Informationen zur Kommunalwahl in NRW

 

Landtagswahlen in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Wahltag: 14. März 2021

Hier bedarf es keiner Listenwahl, Parteien stellen lediglich Direktwahlkandidaten in jedem Wahlkreis auf. Dafür haben sie bis zum 14. Januar 2021 Zeit.

Das Innenministerium erlaubt den Parteien, bei der Nominierung ihrer Kandidaten für die Landtagswahl 2021 von den allgemeinen Corona-Beschränkungen abzuweichen. Laut Landeswahlleiterin Cornelia Nesch sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte erlaubt, wenn sie der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes dienen. Parteien sollen ihre Konzepte mit dem Gesundheitsamt abstimmen, von der Landeswahlleiterin gab es dafür Empfehlungen. So soll jede:r Abstimmende etwa einen eigenen Stift mitbringen.

 

Rheinland-Pfalz

Wahltag: 14. März 2021

Anders als in Baden-Württemberg müssen Parteien neben Wahlkreiskandidaten auch eine Liste aufstellen. Dies geschieht auf sogenannten Nominierungsparteitagen. Im Falle einer zweiten Infektionswelle werden physische Parteiversammlungen zur Kandidatenaufstellung problematisch werden. Doch auch ohne zweite Welle stellen die geltenden Schutzmaßnahmen eine Hürde für die Parteien da. Wegen der Corona-Beschränkungen sind bereits mehrere Parteitage abgesagt und verschoben worden. Großveranstaltungen sind noch mindestens bis 31. August verboten. Bis Ende des Jahres müssen jedoch sowohl Direktkandidaten und Parteilisten stehen. Die rheinland-pfälzische SPD hat unterdessen angekündigt, ihren nächsten Arbeitsparteitag erstmalig online abzuhalten.

Um die Aufstellungen im Notfall auch digital oder per Briefwahl zu erlauben, müsste in Rheinland-Pfalz das Landeswahlgesetz geändert werden. Laut Innenminister Lewentz müsste auch für eine reine Briefwahl am Wahltag das Wahlgesetz geändert werden, und das solle man nur mit Bedacht tun. Er sei derzeit noch zuversichtlich, dass der Urnengang am 14. März in Rheinland-Pfalz nach Plan laufen kann.

 

Thüringen

Wahltag: April 2021

In Thüringen steht erst dann eine Landtagswahl an, wenn sich der Landtag auflöst. Die Minderheitsregierung aus Rot-Rot-Grün hatte zusammen mit der CDU im Februar dieses Jahrs beschlossen im April 2021 Neuwahlen stattfinden zu lassen. Die Landtagswahl könnte nach hinten verschoben werden, indem sich der Landtag erst zu einem späteren Zeitpunkt auflöst.

 

Bundestagswahl 2021

Wahltag: 24. Oktober 2021

In der Großen Koalition gibt es einem Bericht der Rheinischen Post zufolge Überlegungen, das Wahlrecht um die Option einer reinen Briefwahl zu erweitern. Auf diese Weise solle die Wahl trotz möglicher neuer Ausbreitungswellen des Virus im Herbst nächsten Jahres stattfinden können. Auch für die Aufstellung der Kandidaten sollen demnach Möglichkeiten gefunden werden, für einen Schutz vor dem Virus zu sorgen. Allerdings gebe es in diesem Punkt noch Beratungsbedarf.

 

Fazit: 

  • Besonders kleinere Parteien sind aufgrund der höheren Kosten durch Infektionsschutzmaßnahmen benachteiligt
  • Die Unsicherheit über die Entwicklungen der Infektionsschutzmaßnahmen erschweren es den Parteien, die Fristen für die Kandidatenaufstellung einzuhalten
  • Landes- und Bundesregierung erwägen eine Wahlgesetzänderung nur im äußersten Notfall
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