50 Jahre Wahlrecht ab 18

+++ Mehr Demokratie und Vertreter von Fridays for Future fordern eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre +++

Am Freitag (31.07.) jährt sich die Wahlalterabsenkung von 21 auf 18 Jahre zum fünfzigsten Mal. Mehr Demokratie und Vertreter*innen von Fridays for Future nehmen das Jubiläum zum Anlass, ihr Anliegen nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu erneuern.

„Es ist Zeit, endlich auch die Menschen mitbestimmen zu lassen, deren Zukunft im Bundestag diskutiert wird”, sagt Claudine Nierth, Bundesvorstandsprecherin von Mehr Demokratie. „Das Wahlrecht auf 16- und 17-Jährige auszuweiten käme allen zugute, da es den wichtigen Erneuerungsimpulsen der Jugend noch mehr Gewicht verleiht.”

„Eine Wahlaltersabsenkung ist in Deutschland lange überfällig”, meint der 16-jährige Sprecher von Fridays For Future Linus Steinmetz. „Jugendbewegungen wie Fridays For Future zeigen: Wir sind eine politische Generation und verdienen eine Stimme in unserem demokratischen System".

Im Grundgesetz von 1949 war zunächst ein Wahlalter von 21 Jahren vorgesehen, das 1970 von der neu gewählten sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt und vor dem Hintergrund der weltweiten Studentenbewegung auf 18 Jahre abgesenkt wurde.

„Heute stehen wir als Gesellschaft wieder vor einer ähnlichen Situation und es wäre klug von uns, auch diesmal der Jugend mehr Verantwortung zuzutrauen”, so Nierth weiter.

In elf Bundesländern gehört das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene seit Jahren zum politischen Alltag für 16- und 17-Jährige. Das Landesparlament kann man in vier Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) bereits ab 16 Jahren wählen. Dem Deutschen Kinderhilfswerk zur Folge wären ca. 2 Prozent der Wahlberechtigten zusätzlich wahlberechtigt, würde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden

Laut Mehr Demokratie zeigt Österreich, wie es funktionieren kann: Hier wurde das Wahlrecht auf Bundesebene schon 2007 auf 16 Jahre abgesenkt.

Bereits letztes Jahr hatte Mehr Demokratie zusammen mit den Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch und insgesamt 14 Jugendlichen gegen deren Ausschluss von der Europawahl geklagt und Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zuvor hatten die Jugendlichen Einspruch beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom 26. Mai letzten Jahres eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch nicht wählen durften.

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