Bürgerbegehrens-Reform in Nordrhein-Westfalen soll heute verabschiedet werden

[72/11] Mehr Demokratie begrüßt Senkung der Hürden

In Nordrhein-Westfalen sollen die Spielregeln für Bürgerbegehren und -entscheide vereinfacht werden. Darüber wird der nordrhein-westfälische Landtag am heutigen Donnerstag (8. Dezember) abschließend entscheiden. „Endlich fallen auch in Nordrhein-Westfalen einige der Hürden, die immer wieder Bürgerbegehren zu Fall bringen“, sagt Michael Efler, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. „Wenn die Bürgerentscheids-Reform heute mehrheitlich angenommen wird, macht der Landtag den Menschen in NRW damit ein schönes Weihnachtsgeschenk.“

Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger über mehr Themen als bisher entscheiden können – Bürgerentscheide über die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen möglich werden. Damit könnte es häufiger Abstimmungen etwa über den Bau von Einkaufzentren oder die Ausweisung neuer Gewerbegebiete geben. Allerdings kann sich die Bevölkerung nur am Anfang der Planungsverfahren einschalten. Weiterhin ist geplant, dass statt den Initiatoren künftig die Gemeinden die Folgekosten eines Bürgerbegehrens berechnen sollen. Die Kostenschätzung, die auf den Unterschriftenlisten anzugeben ist, hat bisher viele Bürgerbegehren zu Fall gebracht: Auf Grund unterschiedlicher Interpretationen der Kostenfrage wurden immer wieder Initiativen für unzulässig erklärt.

Auch beim Bürgerentscheid sollen die Hürden niedriger werden: Während ein Bürgerentscheid bisher nur gültig ist, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten für oder gegen die Forderung eines Bürgerbegehrens stimmen, wird dieses Quorum jetzt je nach Gemeindegröße auf eine Höhe zwischen zehn und 20 Prozent gestaffelt. Nordrhein-Westfalen orientiert sich damit an der bayerischen Regelung.

Bisher belegt Nordrhein-Westfalen im Volksentscheids-Ranking des Vereins Mehr Demokratie mit der Note 3,5 den sechsten Platz. Die Regelungen auf der Gemeindeebene bewertet Mehr Demokratie bisher mit Note 3,2 – sollte die Reform zu Stande kommen, würde NRW im bundesweiten Vergleich weiter nach oben rücken. „Es ist erfreulich, dass immer mehr Bundesländer erkennen, dass die Politik mit dem Ausbau der direkten Demokratie gestärkt wird, und Bürger- und Volksbegehren reformieren“, so Efler. Zuletzt wurden 2011 in Hessen und Rheinland-Pfalz die Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und -entscheide überarbeitet. „Die Verbesserungen in NRW sind ein gutes Signal für anstehende Reformen in Baden-Württemberg, Brandenburg und im Saarland.“

Mehr Informationen: Vereinfachung von Bürgerbegehren

geplanthttp://www.nrw.mehr-demokratie.de/reform-buergerbegehren.html

Volksentscheids-Ranking von 2010:

www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

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