CDU bringt Chaos ins Verfahren

[52/08] Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes im Thüringer Landtag

Im Thüringer Landtag haben am heutigen Freitag (14. November) die Beratungen zum Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" begonnen, mit dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert werden sollen. Damit hat es zum zweiten Mal in der Geschichte des Freistaates ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes auf die Tagesordnung des Landtages geschafft.

 

Auf heftige Kritik von Seiten der Initiatoren stößt der Umgang der CDU mit dem Volksbegehren. "Bitter ist, dass die CDU schon vorher den von der Verfassung angebotenen Weg missachtet und ihre Vorstellungen vor drei Wochen zum Gesetz erhoben hat", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen. Die reine Lehre der Verfassung sieht für den Fall, dass das Parlament einen eigenen Reformvorschlag machen will, eine sogenannte Alternativvorlage vor. Statt eine solche Vorlage im Volksentscheid zur Abstimmung zu stellen, hat die CDU mit ihrer Mehrheit im Thüringer Landtag die Gesetzeslage geändert, auf die sich das Volksbegehren bezieht.

 

Die Oppositionsfraktionen im Landtag wollen auf Bitten des Mehr Demokratie-Bündnisses dieses in Deutschland einmalige Vorgehen nun vom Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. "Wenn eine Regierung auf diese Weise die Volksgesetzgebung aushebeln kann, geht es um das Wohl und Wehe der direkten Demokratie", sagt Beck. Die CDU habe Chaos ins Verfahren gebracht.

 

Das Volksbegehren war am 23. Oktober dieses Jahres von der Thüringer Landtagspräsidentin für zustande gekommen erklärt worden. Zwölf Prozent der Thüringer Stimmberechtigten, mehr als 250.000 Menschen, hatten während der viermonatigen Sammlungsfrist für das Volksbegehren unterschrieben und sich damit für fair geregelte Bürgerbegehren ausgesprochen.

 

Bereits im Jahr 2000 hatte das Thüringer Mehr Demokratie-Bündnis ein Volksbegehren zum Erfolg geführt. Den Volksentscheid hat die CDU-Regierung seinerzeit mit dem Gang vor das Verfassungsgericht verhindert.

 

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

 

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