Demokratische Legitimation der EU-Verfassung hat Vorrang

15/05

Ratifikation muss bei Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesetzt werden

Während der Bundestag am heutigen Donnerstag noch einmal über einen Antrag der FDP-Fraktion für eine Volksabstimmung über die Europäische Verfassung entscheidet, will der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ein Referendum auf dem Rechtsweg erreichen. Er kündigte an, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Zustimmungsgesetz zur Verfassung zu klagen und die für den 12. Mai geplante Ratifikation im Parlament mittels einer einstweiligen Verfügung auszusetzen, bis das Gericht entschieden hat.

 

Die Bürgeraktion Mehr Demokratie sprach sich dafür aus, zunächst nach einer politischen Lösung zu suchen. Sollte der Bundestag erneut ein Referendum ablehnen und Gauweiler oder andere vor Gericht ziehen, müsse die Ratifikation aber unterbrochen werden, forderte Mehr Demokratie-Sprecher Gerald Häfner.

 

"Die demokratische Legitimation der EU-Verfassung ist in jedem Fall wichtiger als die von der Regierung angestrebte rasche Ratifikation", so Häfner. "Durch die Verfassung werden Hoheitsrechte in bisher nicht gekanntem Ausmaß an die Europäische Union übertragen. Da gebietet es eigentlich schon die politische Vernunft, den Souverän, also die Bürger selbst entscheiden zu lassen. Wenn die Bundestagsparteien das einsehen und sich für eine Volksabstimmung entscheiden, wäre das Problem also gelöst."

 

Für den Fall, dass der Bundestag erneut gegen ein Referendum stimmt forderte Häfner deshalb: "Wenn vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Zustimmungsgesetz eingereicht wird, sollten die politisch Verantwortlichen innehalten und das Urteil abwarten. Denn es ist in der Tat auch juristisch fraglich, ob eine Entscheidung von solcher Tragweite wie die Ratifikation der Europäischen Verfassung allein vom Parlament getroffen werden kann oder ob nicht in diesem Fall eine Volksabstimmung notwendig ist."

 

Häfner erinnerte an eine vergleichbare Klage gegen den Vertrag von Maastricht, die vom Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider geführt worden war, der nun auch die Anträge Gauweilers vorbereitet hat. Diese war zwar 1993 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden, die Karlsruher Richter hatten sich jedoch vorbehalten, die weitere Entwicklung genau zu beobachten, mehr Demokratie in der EU angemahnt und gefordert, "dass dem Deutschen Bundestag Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben müssen".

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