Direkte Demokratie Thema bei SPD, Grünen und Piratenpartei

[70/11] Mehr Demokratie begrüßt Anträge auf Parteitagen am Wochenende

Am kommenden Sonntag (4.12) wird auf dem in Berlin stattfindenden Bundesparteitag der SPD über einen Antrag zum Ausbau der Demokratie in der Bundesrepublik abgestimmt. Das Konzept „Mehr Demokratie leben“ wurde im Rahmen der SPD-Zukunftswerkstatt „Demokratie und Freiheit“ ausgearbeitet und vom Parteivorstand eingebracht.

Mehr Demokratie begrüßt den Antrag: „Besonders erfreulich ist, dass die Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie ein wesentlicher Bestandteil des Papiers ist.“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Die Abstimmung steht direkt nach den Eröffnungsreden und dem Leitantrag Europa auf der vorläufigen Tagesordnung für den Bundesparteitag. Bei einem positiven Beschluss ist zu erwarten, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeitet.

Auch für den Bundesparteitag der Piratenpartei, der am kommenden Wochenende (3. und 4. 12) in Offenbach stattfindet, sind mehrere Anträge zur Verankerung konkreter direktdemokratischer Instrumente im Parteiprogramm eingegangen. Einer der Anträge lehnt sich an den von Mehr Demokratie ausgearbeiteten Gesetzentwurf für die Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Bundesebene an.

Die Weiterentwicklung der Demokratie steht auch bei den Grünen auf der politischen Agenda. Auf dem neuen Blog „Demokratie direkt!“ können Interessierte den grünen Gesetzentwurf zur Volksgesetzgebung diskutieren, den die Partei noch in dieser Wahlperiode im Bundestag einbringen will.

„Mehr und mehr Parteien verstehen, was ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sich wünscht: verbindliche und direkte politische Beteiligung.“, so Efler. Umfragen zufolge befürworten Drei Viertel der Deutschen die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Dass direkte Demokratie auf das Interesse der Bevölkerung stößt, wurde erst kürzlich bei der Volksabstimmung zu dem umstrittenen Projekt „Stuttgart 21“ deutlich. 48,3 Prozent der Baden-Württemberger, in der Landeshauptstadt sogar 67,8 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich an der Entscheidung. „Die Abstimmung um Stuttgart 21 hat gezeigt, wie wichtig Bürger ihre Rolle nehmen, wenn sie ihre Meinung zu einer Sachfrage direkt äußern können.“, resümiert Efler. Während es inzwischen in allen 16 Bundesländern Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide gibt, ist eine Durchführung von bundesweiten Volksabstimmungen in Deutschland noch immer nicht möglich. Um diese einzuführen, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, die seit Jahren von der Union verhindert wird.

 

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