[43/08] Zählung für "Mehr Demokratie beim Wählen" durch die Innenbehörde abgeschlossen
Für das Berliner Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" liegen 20.604 gültige Unterschriften bei der Innenbehörde vor. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Initiatoren am heutigen Dienstag (9. September).
"Damit haben wir die erste Stufe der Prüfung erfolgreich durchlaufen", sagt Michael Efler, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Die Zahl der gültigen Unterschriften entspricht den Erwartungen der Initiative. "Wir haben sehr konservativ gezählt und mit einer bei Volksbegehren üblichen Fehlerquote von 10-15 Prozent gerechnet." Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, sich zum Gesetzevorschlag des Wahlrechts-Bündnisses zu äußern.
Das Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen" will mit dem Volksbegehren den Einfluss der Bürger bei den Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen erhöhen. Die Initiatoren fordern veränderbare Parteilisten, die den Wählern ermöglichen, die Kandidatenreihenfolge mitzubestimmen. Durch fünf Parteistimmen sollen die Bürger ferner die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme auf mehrere Parteien zu verteilen und Koalitionspräferenzen zu äußern. Mit einer Ersatzstimme, die zum Tragen kommt, falls die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, will "Mehr Demokratie beim Wählen" das taktische Wählen eindämmen. Außerdem fordert das Bündnis die Einführung sogenannter Mehrmandatswahlkreise, in denen drei bis sieben statt nur einem Direktmandat vergeben werden und so ein größerer Anteil der Bürger repräsentiert wird.
Nach der Prüfung durch Innenbehörde und Senat wird sich das Abgeordnetenhaus mit den vorgeschlagenen Wahlrechts-Änderungen befassen. Übernimmt es die Vorschläge nicht, werden die Initiatoren in die zweite Stufe des Volksbegehrens eintreten und einen Volksentscheid zur Bundestagswahl 2009 anstreben. Dieser wäre verbindlich, weil das Bündnis einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Für einen Volksentscheid sind in Berlin rund 170.000 Unterschriften nötig.
Weitere Informationen zum Volksbegehren: www.besseres-wahlrecht.de/2704.html