Gründung des Runden Tischs vor 25 Jahren: Volksabstimmung war selbstverständlich

[25/14] „Verfassungsentwurf des Runden Tisches nicht Schnee von gestern, sondern Morgentau“

Zum 25. Jahrestag der Konstituierung des Zentralen Runden Tisches der DDR am Sonntag (7. Dezember) fordert der Verein Mehr Demokratie, das vom Runden Tisch ausgearbeitete Demokratie-Modell endlich auch für die Bundesebene geltend zu machen. Als am 7. Dezember 1989 im Zuge der friedlichen Revolution zum ersten Mal der Runde Tisch zusammentrat, seien sich die Vertreter aus zivilgesellschaftlichen Gruppen und Parteien einig gewesen: Eine neue Verfassung sollte so schnell wie möglich erarbeitet und per Volksabstimmung beschlossen werden. Nur vier Monate später, am 4. April 1990, verabschiedete der Runde Tisch einstimmig seinen Verfassungsentwurf, der in Artikel 98 auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide enthielt.

„Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches hatte die direkte Demokratie ganz selbstverständlich als Ergänzung der repräsentativen Demokratie vorgesehen “, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Leider hat die Gemeinsame Verfassungskommission diesen Demokratieimpuls später nicht aufgenommen, um die im Artikel 20 des Grundgesetzes versprochenen Volksabstimmungen endlich Wirklichkeit werden zu lassen.“ Auch die Chance, die Bürgerinnen und Bürger direkt über ihre eigene Verfassung abstimmen zu lassen, sei vertan worden. Immerhin aber hätte der Verfassungsentwurf des Runden Tisches auf die Verfassungsgebung in den ostdeutschen Ländern ausgestrahlt. So sei die direkte Demokratie in alle Kommunal- und Landesverfassungen Ostdeutschlands aufgenommen worden.

Der Runde Tisch schlug für bundesweite Volksbegehren ein Unterstützerquorum von 750.000 (rund 4 Prozent der damaligen DDR-Bevölkerung), eine mögliche Rechtsprüfung von Vorlagen und ein Rederecht für die Vertrauensleute der Initiative vor der Volkskammer vor. Von Volksabstimmungen ausgeschlossen werden sollte nur der Staatshaushalt. „Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches ist nicht Schnee von gestern, sondern eher Morgentau“, sagt Beck. „Bürgerinnen und Bürgern werden Mitbestimmungsrechten zugestanden, die von der offiziellen Politik bis heute verweigert werden.“

Die demokratische Aufbruchstimmung im Osten gab 1989 der direkten Demokratie in ganz Deutschland Auftrieb. Angeregt von den ostdeutschen Ländern nahmen in den folgenden Jahren alle Bundesländer kommunale Bürgerbegehren und landesweite Volksbegehren in ihre Verfassungen auf. „Soll tatsächlich alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen, ist die Einführung bundesweiter Volksentscheide unabdingbar“, so Beck abschließend.

Verfassungsentwurf des Runden Tisches: <link http: www.documentarchiv.de ddr ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html>

www.documentarchiv.de/ddr/1990/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html

Zum Runden Tisch und seiner Zusammensetzung: <link http: www.ddr-wissen.de wiki>

www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl

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