„Ignorant und peinlich“: Bundesregierung verweigert Jugendlichen Mitbestimmungsrechte

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+++ Aktionsbündnis fordert Herabsetzung des Beteiligungsalters auf 16 Jahre bei Europäischer Bürgerinitiative +++

Die Bundesregierung verweigert 16-Jährigen die Möglichkeit, eine Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen zu können. „Das ist ignorant gegenüber jungen Menschen und demokratiepolitisch peinlich“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.

Bereits bis Ende 2019 sollte das deutsche Gesetz für die Europäische Bürgerinitiative an die vom Europäischen Parlament beschlossene Reform angepasst werden. Die EU hatte den Mitgliedstaaten ausdrücklich empfohlen, das Beteiligungsalter für die Europäische Bürgerinitiative vom Wahlalter zu entkoppeln und auf 16 Jahre abzusenken. Der Bundestag befasst sich am heutigen Freitag (21.5.) auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Beteiligungsalter für die Europäische Bürgerinitiative. Nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, den Antrag auf Absenkung des Beteiligungsalters abzulehnen, dürfte das Projekt einer Reform der Europäischen Bürgerinitiative mit der heute zu erwartenden Ablehnung durch den Bundestag für diese Legislatur gescheitert sein.

„Der Bundesinnenminister hat das Projekt auf die lange Bank geschoben, um es dort verkümmern zu lassen. Das wird weder den Jugendlichen noch Europa gerecht“, so Beck. Erst in dieser Woche hatte ein Aktionsbündnis aus Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und mehreren Demokratie-Organisationen 22.485 Unterschriften mit der Forderung nach einer Altersabsenkung an den Bundesinnenminister übergeben.

Fachlich und demokratiepolitisch sei die Position der Bundesregierung kaum verstehbar. Für die Unterzeichnung von Öffentlichen Petitionen an den Bundestag sei kein Mindestalter vorgeschrieben. Es ist unlogisch, so der Demokratie-Fachverband, wenn die Bundesregierung für Initiativen, mit denen der EU-Kommission ebenfalls lediglich Reformbedarf signalisiert werden kann, auf der Volljährigkeit beharrt.

 

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