Karlsruhe überprüft Offenlegung der Nebeneinkünfte von Parlamentariern

25/06

Mehr Demokratie: Abgeordnete sind keine Lobbyisten!

"Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch darauf, zu erfahren, ob Bundestagsabgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen oder dabei von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden", erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie. "Wenn ein Parlamentarier neben seinen Diäten noch ein Mehrfaches an Geld von Industrieunternehmen oder Verbänden bezieht, dann liegt der Verdacht nahe, dass dieser Abgeordnete in seinen Entscheidungen nicht frei ist."

 

Das ist auch der Grund, warum Häfner noch als grüner Abgeordneter vor jetzt vier Legislaturperioden einen ersten Gesetzentwurf zur Offenlegung von Nebeneinkünften im Deutschen Bundestag vorlegte. Seit heute überprüfen nun die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die erst im vergangenen Jahr verabschiedete Pflicht der Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. In Kraft getreten ist diese Pflicht nie. Denn neun Bundstagsmitglieder haben unverzüglich gegen die Transparenzregeln geklagt. Sie berufen sich dabei auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Parlamentarier.

 

"Natürlich sind Abgeordnete frei", betont auch Häfner, "Niemand wird gezwungen, ein Mandat zu übernehmen. Nimmt ein Abgeordneter jedoch sein Mandat an, dann resultieren daraus auch Pflichten. Vor allem die, im Parlament als Vertreter des ganzen Volkes zu handeln und nicht als Lobbyist eines Interessenverbandes oder Industriezweiges. Demokratie braucht Vertrauen. Und Vertrauen braucht Transparenz!" Immerhin sei ein Bundestagsmandat ein öffentliches Amt. "Auch der Vorwurf, dass durch das Gesetz Berufs- oder Privatgeheimnisse gefährdet würden, trifft nicht zu", erklärt Häfner, "denn zur Wahrung zwingend schutzwürdiger Belange wurden bereits ausreichende rechtliche Vorkehrungen getroffen."

 

Häfner geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dies ebenso sehen wird. "Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Abwägung von Persönlichkeitsrechten und Transparenzgeboten zu einem Ergebnis kommt, das die Demokratie stärken wird. Und damit wird auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Glaubwürdigkeit der Politik gestärkt."

 

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