Mehr Demokratie: Entscheidungshoheit muss auch in Corona-Zeiten beim Parlament bleiben

Infektionsschutzgesetz darf die Demokratie nicht aushebeln

Anlässlich der ersten Lesung des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute (7. Mai) im Bundestag erneuert der Verein Mehr Demokratie seine Forderung, die parlamentarischen Kontrollrechte auch in Corona-Zeiten zu gewährleisten.

„Die Rechtsverordnungen der Landesregierungen in Folge des Infektionsschutzgesetzes greifen in eine Vielzahl von Grundrechten ein“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Aus rechtlicher Sicht ist immer wieder zu fragen, ob diese Einschränkungen verhältnismäßig sind. Aus demokratischer Sicht steht fest, dass die Parlamente nicht über einen längeren Zeitraum hinweg übergangen werden dürfen.“

„Gesetzgebung und parlamentarische Kontrolle der Regierung müssen auch in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben“ heißt es in einem Forderungskatalog des Fachverbandes. „Entscheidungen, die Grundrechte betreffen, können nur vom Parlament getroffen werden.“

Der Deutsche Anwaltsverein erhebt die Forderung, nachträglich die Verordnungen dem Bundestag zur Überprüfung vorzulegen. Ein Änderungsantrag der Grünen zum Infektionsschutzgesetz greift dies auf, und schlägt vor, dass Verordnungen auf Verlangen des Bundestags oder Bundesrats aufgehoben werden können. Solche Ansätze gingen in die richtige Richtung, erklärt Beck. Auch aus anderen Oppositionsparteien kommen kritische Stimmen mit Blick auf den Kompetenzzuwachs des Gesundheitsministers ohne Rückbindung ans Parlament. Darüber hinaus fordert Mehr Demokratie, Corona-Verordnungen und -Gesetze zu befristen und schlägt die Einrichtung eines repräsentativ besetzten Bürgerbeirats vor, den die Bundesregierung vor weiteren Entscheidungen als Beratungsgremium einbinden sollte.

Mehr Demokratie-Forderungskatalog zu Corona und Demokratie: https://www.mehr-demokratie.de/themen/corona-und-demokratie/unsere-forderungen/

Beitrag von Mehr Demokratie-Kuratoriumsmitglied Prof. Dr. Arne Pautsch zu Corona und Grundgesetz: https://www.mehr-demokratie.de/news/voll/corona-und-grundgesetz-verfassungsrecht-in-krisenzeiten/

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