Mehr Demokratie: Mindestlohn-Debatte muss bundesweit geführt werden

[06/08] Bayerisches Verfassungsgericht weist Mindestlohn-Volksbegehren ab

 

Das vom DGB Bayern initiierte Mindestlohn-Volksbegehren ist am heutigen Dienstag (3. Februar) vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt worden. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung des bayerischen Innenministeriums, wonach für die Festsetzung von Mindestlöhnen nicht das Land, sondern der Bund zuständig ist. "Damit über Fragen der sozialen Gerechtigkeit, die die Menschen immer stärker bewegen, endlich abgestimmt werden kann, brauchen wir bundesweite Volksentscheide", erklärt dazu der Verein Mehr Demokratie.

 

14 Prozent aller bisher in der Bundesrepublik gestarteten 266 Volksbegehren und -initiativen hatten dem von Mehr Demokratie erstellten Volksbegehrensbericht zufolge soziale Themen zum Gegenstand; 2007 waren es sogar 29 Prozent. "Das Urteil des Verfassungsgerichts besagt nicht, dass das Volksbegehren unberechtigt ist, sondern lediglich, dass die Entscheidungsebene eine andere sein muss", sagt Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Bürgerinnen und Bürger sollten nach Ansicht des Vereins auch auf Bundesebene über große Themen wie soziale Gerechtigkeit, Ökologie und ein faires Steuersystem mitentscheiden können. In der Kampagne "Volksentscheid ins Grundgesetz" fordert Mehr Demokratie deshalb gemeinsam mit Bündnispartnern die Einführung von bundesweiten Volksbegehren und -entscheiden.

 

"Das Versprechen des Grundgesetzes, dass die Staatsgewalt vom Volk nicht allein in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausgeübt wird, muss endlich eingelöst werden", erklärt Häfner. "Wir wollen erreichen, dass die Bürger nicht länger zum Zuschauen verdammt sind, wenn es wirklich spannend wird." 80 Prozent der Deutschen wünschen sich laut einer Forsa-Umfrage direkte Demokratie auch auf Bundesebene. Bisher scheiterte deren Einführung, für die eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig ist, aber am Widerstand der Konservativen.

 

Für die Zulassung des Mindestlohn-Volksbegehrens hatte der DGB in Bayern im September vergangenen Jahres 219.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Mehr Demokratie fordert die Initiatoren jetzt auf, sich dem Kampf für den bundesweiten Volksentscheid anzuschließen. "Die Mindestlohnfrage treibt nachweislich Hunderttausende um", sagt Häfner. "Wer will, dass sie tatsächlich darüber entscheiden können, wird an der Einführung bundesweiter Volksentscheide nicht vorbeikommen."

 

 

Weitere Informationen zur Gerichtsentscheidung www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

 

Homepage des Mindestlohn-Volksbegehrens www.bayern.dgb.de/Volksbegehren/

 

Informationen zur Kampagne „Volksentscheid ins Grundgesetz“

www.mehr-demokratie.de/kampagne-2009.html

 

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