Mehr Demokratie: Neues Bundestagswahlrecht geht am Problem vorbei

Bundesverfassungsgericht lässt neues Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl durchgehen

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das von der Großen Koalition im 2020 beschlossene Wahlrecht bei der nächsten Wahl zum Einsatz kommen darf, aber noch im Hauptverfahren eingehend geprüft werden muss, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.: „Das neue Wahlrecht bleibt fragwürdig, auch wenn es jetzt einmalig angewendet werden darf. Dieses Wahlrecht könnte statt zu einer Verkleinerung des Bundestags zu einem weiteren Anwachsen führen. Auch wenn nun im September mit diesem Wahlrecht gewählt wird, halten wir es für politisch notwendig, daran weiter zu arbeiten.“

Der von der Großen Koalition 2020 gegen FDP, Grüne und Linke durchgesetzte Vorschlag sei so angelegt, dass er der Union Vorteile bei den Mandaten verschaffe, ohne das Problem des ständig wachsenden Bundestags zu lösen. „Die Sonderstellung der CSU und die Wahlrechtsänderung zu Gunsten der CDU könnten dazu führen, dass die Union mehr als fünf Mandate zusätzlich bekommt, obwohl sie ähnlich viele Wählerstimmen hinter sich hat wie Grüne oder SPD“, erklärt Beck.

Der Fachverband hat einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der darauf zielt, Überhangmandate zu verhindern, indem pro Wahlkreis mehrere Personen gewählt werden. Der Vorschlag würde grundsätzlich keine Überhangmandate erzeugen und die Parteien wären entsprechend ihrer Stimmenanzahl im Parlament vertreten.

Das Konzept der Mehrmandatswahlkreise wird bei der Landtagswahl in Bayern und vielen Kommunalwahlen angewendet und auch in der Schweiz, Norwegen, Dänemark, Island, Irland, Finnland und Österreich genutzt. „Es ist keine gute Lösung, wenn zwei Parteien, die gleiche Zahl von Stimmen bekommen, aber für eine von beiden mehr Abgeordnete im Parlament sitzen“, betont Beck. Der Vorschlag von Mehr Demokratie zählt daher darauf, dass Überhang- oder Ausgleichsmandate gar nicht mehr anfallen.

Mehr Demokratie fordert eine umfassende Wahlrechtsreform, an der neben den Parteien auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt sein sollen. Nach der nächsten Bundestagswahl sollte ein geloster Bürgerrat über das Bundestagswahlrecht beraten und dabei auch Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Ersatzstimme und Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass mit einbeziehen.

 

+++ Hintergrund

Vorschläge zum Wahlrecht von Mehr Demokratie:

https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlrecht-12816/

Experten-Interview zur Kritik an der Wahlrechtsreform

https://www.mehr-demokratie.de/news/voll/experten-interview-zur-wahlrechtsrefom-2/

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