Mehr Demokratie: Schäuble will EU-Konvent zum Handlanger der Eliten machen

[47/12] Noch im Dezember könnte ein Konvent einberufen werden: Ziel ist der Ausbau der Fiskalunion

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble, noch in diesem Jahr einen Konvent aus Abgeordneten des EU-Parlaments und der nationalen Parlamente einzuberufen, der Änderungen der EU-Verträge in Richtung einer Fiskalunion erarbeiten soll. „Ein EU-Konvent sollte mindestens teilweise direkt gewählt werden, ergebnisoffen tagen und in Volksabstimmungen in allen Mitgliedsstaaten münden“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Schäuble dagegen gibt das Ziel des Konvents-Prozesses bereits vor: Die Fiskalunion soll unaufhaltsam und über die Köpfe der Bevölkerung hinweg vorangetrieben werden. Ein Konvent würde damit zum Handlanger-Gremium der europäischen Eliten.“

Nach den Vorschlägen des Finanzministers sollen die Mitgliedstaaten weitere Wirtschaftskompetenzen an die EU abgeben, unter anderem soll der EU-Währungskommissar Mitgliedstaaten zwingen können, ihre Haushalte den EU-Vorgaben anzupassen. „Damit geht der Finanzminister über die im Fiskalvertrag vorgesehene Eingriffsrechte, die vom Bundesverfassungsgericht noch gebilligt worden sind, hinaus“, erklärt Efler. „Während im Fiskalvertrag nach der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts lediglich wirtschafspolitische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten vorgesehen sind, könnten die Länder nach Schäubles Vorschlag zu Nachbesserungen ihrer Haushaltsentwürfe verpflichtet werden.“

Die europäische Politik lasse sich nicht allein dadurch legitimieren, dass das EU-Parlament früher an Entscheidungsprozessen beteiligt werde, so Mehr Demokratie. „Wenn wir uns immer mehr in Richtung eines europäischen Bundesstaates bewegen, muss die Bevölkerung darüber direkt entscheiden können“, betont Efler. Schäubles neue Vorschläge werfen erneut die Frage auf, wann die vom Verfassungsgericht angedeutete rote Linie überschritten ist, ab der das Grundgesetz soweit ausgehöhlt wird, dass eine Volksabstimmung unumgänglich wird. „Die jetzt vorgeschlagenen Vertragsänderungen gehen jedenfalls deutlich über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbare Integrationsschritte eingestuft hat.“

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