Mehr Demokratie will Überhangmandate verhindern und Wählereinfluss stärken

Mehrmandatswahlkreise könnten das Problem des ständig wachsenden Bundestags lösen

+ Fachverband fordert mehr Einfluss der Wählenden auf die Zusammensetzung des Bundestags

+ Überhangmandate können durch größere Wahlkreise und mehrere Personen-Stimmen verhindert werden

Angesichts des wachsenden Bundestags, werden in der Politik erneut Forderungen nach einer Wahlrechtsreform laut. „Der Wahlakt ist momentan auf Bundesebene die einzige verbindliche Einflussmöglichkeit für uns Bürgerinnen und Bürger“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie. „Die dringend notwendige Reform ist deshalb auch Sache der Zivilgesellschaft. Deshalb legt Mehr Demokratie der zuständigen Fachgruppe im Bundestag einen eigenen Wahlrechtsvorschlag vor.“

Der Fachverband schlägt vor, den Wahlkreiszuschnitt so zu verändern, dass in den Wahlkreisen künftig mehrere Direktmandate vergeben werden. Statt bisher die Hälfte aller Sitze im Bundestag würden demnach rund 90 Prozent der Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen gewählt.

„Dieses neue System hätte zwei große Vorteile: Erstens hätten die Wählerinnen und Wähler mehr Einfluss darauf, wer tatsächlich im Bundestag sitzt. Die Listen der Parteien mit ihrer festgelegten Reihenfolge würden unwichtiger im Vergleich zu den Wahlkreislisten mit frei wählbaren Kandidierenden. Zweitens gäbe es nach dem Mehr Demokratie-Vorschlag keine Überhangmandate mehr und der Bundestag hätte konstant 598 Abgeordnete“, erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie.

Neu wäre nach dem von Mehr Demokratie vorgeschlagenen System, dass in jedem Wahlkreis statt bisher nur einem Direktmandat mehrere Mandate vergeben werden. Auf dem Stimmzettel hätten die Wählenden dann die Möglichkeit, drei Kreuze auf die in ihrem Wahlkreis Kandidierenden aller Parteien zu verteilen. Wer nur eine oder zwei Stimmen an einzelne Personen geben möchte, kann zusätzlich eine Partei wählen, der die übrigen Stimmen dann zu Gute kommen. Möchte jemand überhaupt keine Personenstimmen abgeben, kann er auch nur eine Partei wählen. Für den Fall, dass eine der mit Personen- oder Parteistimmen bedachte Partei an der Sperrklausel scheitert, können die Wählenden eine Ersatzstimme vergeben. Die Stimmen verfallen dann nicht, sondern werden der ersatzweise gewählten Partei zugerechnet. „Wir wünschen uns, dass möglichst wenige Stimmen unter den Tisch fallen und die Wählenden möglichst genau ausdrücken können, wer sie vertreten soll“, erklärt Nierth.

+++ Hintergrund +++

Das aktuelle System mit Erststimme für eine Person aus dem eigenen Wahlkreis und Zweitstimme für eine Partei führt dazu, dass der Bundestag ständig vergrößert wird. Wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Stimmen erhält als ihr auf der Bundesebene zustehen, werden zusätzlich zu den Überhangmandaten noch Ausgleichsmandate für andere Parteien vergeben. Um das zu verhindern, schlägt der Fachverband vor, den Zuschnitt der Wahlkreise und die Vergabe der Stimmen zu ändern. Vergleichbare Systeme gibt es in der Schweiz, in Norwegen, Dänemark, Island, Irland, Finnland, Österreich sowie bei den Landtagswahlen in Bayern und den meisten Kommunalwahlsystemen in Deutschland.

 

Kurzskizze Neues Wahlrecht: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionen17_Reform_Bundestagswahlrecht_Flyer.pdf

Muster-Stimmzettel: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionen17_Reform_Bundestagswahlrecht_Musterstimmzettel_.pdf

Positionspapier zur Wahlrechtsreform: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionen17_Reform_Bundestagswahlrecht.pdf

 

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