Neue Debatte über Volksabstimmungen bahnt sich an

09/06

Bundestag berät am 11. Mai Gesetzentwürfe von FDP und Grünen

Im Bundestag bahnt sich eine erneute Debatte über die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen an. Die Fraktionen von FDP und Bündnis90/Die Grünen haben jeweils einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Grundgesetz vorgelegt. Beide sollen am 11. Mai in erster Lesung im Parlament beraten werden. Auch die Linkspartei arbeitet an einem eigenen Vorschlag. Die Bürgeraktion Mehr Demokratie begrüßte den Vorstoß und forderte die Regierungsparteien zu einem konstruktiven Dialog mit der Opposition auf.

 

"Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung und zunehmender Entfremdung vieler Menschen von der Politik sollte intensiv über neue Wege der Bürgerbeteiligung nachgedacht werden", sagte Mehr Demokratie-Vorstandssprecherin Claudine Nierth. Die Opposition habe den Ball ins Spiel gebracht, jetzt sei es an der Koalition, ihn aufzunehmen. "SPD und Union haben in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen zu prüfen. Jetzt ist es an der Zeit dazu."

 

Die FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf erstmals die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Nach dem Vorschlag der Liberalen sollen 400.000 Wahlberechtigte dem Bundestag ein Gesetz zur Entscheidung vorlegen können. Lehnt das Parlament ab, kann ein Volksbegehren gestartet werden. Wird es innerhalb von drei Monaten von zehn Prozent der Wahlberechtigten, also rund sechs Millionen Bürgern unterstützt, kommt es zum Volksentscheid. Ein Gesetz ist angenommen, wenn es eine Mehrheit der Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.

 

Die Grünen orientieren sich bei ihrem Vorschlag an einem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition, der 2002 im Bundestag die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlte. Wie die Liberalen fordern sie ein Quorum von 400.000 Unterschriften bei der Volksinitiative. Beim Volksbegehren sollten aus Sicht der Grünen allerdings schon die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten, also rund drei Millionen Bürgern innerhalb von sechs Monaten ausreichen, damit es zum Volksentscheid kommt. Wie im FDP-Vorschlag wird dabei die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten gefordert.

 

Beide Parteien sprechen sich für einen relativ weiten Anwendungsbereich aus: Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide mit finanziellen Auswirkungen sollen erlaubt sein, sofern nicht das Haushaltsgesetz als ganzes betroffen ist. Steuern und Abgaben sollen dem Zugriff der Bürger allerdings vorenthalten bleiben. Grundgesetzänderungen sollen auf dem Weg der Volksgesetzgebung möglich sein, allerdings mit höheren Hürden als bei einfachen Gesetzen. Sowohl FDP als auch Grüne wollen zudem auch dem Bundestag das Recht geben, Volksabstimmungen anzusetzen.

Teilen:
nach oben