18. Dezember 2013: Mündliche Verhandlung zur Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht

[49/13] Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie wird in Karlsruhe behandelt / Gutachten des Bundesinnenministeriums bestätigt Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel

Am Mittwoch, den 18. Dezember, wird vor dem Bundesverfassungsgericht die von Mehr Demokratie organisierte Verfassungsbeschwerde gegen eine am 10. Oktober in Kraft getretene Änderung des Europawahlgesetzes behandelt. Bei der Änderung geht es um die Einführung einer Sperrklausel von 3 Prozent bei den Wahlen zum Europaparlament. Aus Sicht von Mehr Demokratie verstößt dies gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme und gegen die Chancengleichheit der Parteien. Verabschiedet wurde das Gesetz am 13. Juni dieses Jahres von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Linksfraktion. Der Bundesrat hatte es im Juli passieren lassen. Die Verfassungsbeschwerde wird von 1.099 Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Prozessbevollmächtigter ist der Staatsrechtler Matthias Rossi, Professor an der Universität Augsburg, der Mehr Demokratie bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in Bezug auf das negative Stimmgewicht sowie die Überhangmandate im Bundeswahlgesetz vertreten hatte.

Bereits im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig verworfen, weil die Stimmengleichheit damit verletzt werde. „Bei einer geringeren Hürde gelten aus unserer Sicht dieselben verfassungsrechtlichen Argumente“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Mit dieser Gesetzesänderung wollten die etablierten Parteien ihre Pfründe sichern, denn proportional würden sie mehr Sitze im Parlament erhalten, wenn kleine Parteien scheitern. Verlierer sind vor allen Dingen die Wählerinnen und Wähler, deren Stimmen verloren gehen.“ Bei der Europawahl 2009 betraf dies in Deutschland 2,8 Millionen der abgegebenen gültigen Stimmen, das sind 10,8 Prozent.

Das Argument für eine Sperrklausel lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch eine Zersplitterung in viele kleinere Parteien gefährdet sei. „Allerdings sind im Parlament bereits 162 Parteien aus ganz Europa vertreten – zusätzliche Parteien würden also nicht stark ins Gewicht fallen“, erläutert Efler. Zudem schlössen sich die meisten Parteien zu  Fraktionen im Europäischen Parlament zusammen, die über eine erhebliche Integrationskraft verfügten und damit eine Zersplitterung des Parlaments verhinderten. Außerdem wählt das Europäische Parlament im Unterschied zum Bundestag keine Regierung.

Auch ein Gutachten des Bundesinnenministeriums, das kurz nach dem Urteil des BVerfGE ebenfalls im November 2011 verfasst wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass "[...] tragende Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]."

Hintergrund:
Offiziell begründet wird die neue Sperrklausel mit einer rechtlich unverbindlichen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012, Mindestschwellen in den nationalen Gesetzen festzulegen. Begründet wurde diese Entschließung mit „neuen Modalitäten für die Wahl der Europäischen Kommission und des sich demzufolge ändernden Verhältnisses zwischen Parlament und Kommission ab den Wahlen 2014.“ Aus Sicht von Mehr Demokratie haben diese Veränderungen jedoch nur marginalen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Parlament und Kommission, zumal die betreffenden Änderungen im Vertrag von Lissabon bereits 2009 vorgenommen worden waren. Sie waren also bereits in Kraft, als das Bundesverfassungsgericht im November 2011 sein Urteil fällte. An den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen im Europäischen Parlament hat sich seitdem somit nichts Wesentliches geändert. Viele EU-Mitgliedsstaaten verzichten auf Sperrklauseln bei der Europawahl, darunter mit Spanien und Großbritannien auch Staaten mit großen Sitzkontingenten.

Kontakt:
Regine Laroche - Bundespressesprecherin Mehr Demokratie e.V.
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Fax: (030) 42082380 | E-Mail: <link mail window for sending>presse@mehr-demokratie.de

 

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