26. Februar 2014: Urteilsverkündung zur Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht

[04/13] Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie und 1.099 Bürgerinnen und Bürgern

Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 26. Februar 2014, zu der von Mehr Demokratie eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Drei-Prozent-Hürde sein Urteil verkünden. Unterstützt wird die Beschwerde von 1.099 Bürgerinnen und Bürgern. Prozessbevollmächtigter ist der Staatsrechtler Matthias Rossi, Professor an der Universität Augsburg, der den Fachverband bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in Bezug auf das negative Stimmgewicht sowie die Überhangmandate im Bundeswahlgesetz vertreten hatte.

Aus Sicht von Mehr Demokratie verstößt das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme und gegen die Chancengleichheit der Parteien. Auch aus diesen Gründen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im November 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. „Die verfassungsrechtlichen Argumente ändern sich auch nicht bei einer geringeren Hürde“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Verlierer sind nicht nur die kleineren Parteien, sondern vor allen Dingen die Wählerinnen und Wähler, deren Stimmen für diese Parteien verloren gehen.“ Bei der Europawahl 2009 waren in Deutschland immerhin 2,8 Millionen (10,6 Prozent), 2004 2,5 Millionen (9,4 Prozent) der abgegebenen gültigen Stimmen betroffen. Bei beiden Wahlen wäre das Ergebnis mit einer Drei-Prozent-Hürde identisch gewesen. Die Parteien, die an der damals geltenden Sperrklausel scheiterten, lagen alle unter drei Prozent.

Das Gesetz wurde am 13. Juni 2013 von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedet. Das Argument für eine Sperrklausel lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch eine Zersplitterung in viele kleinere Parteien gefährdet sei. Jedoch sind im Parlament bereits 162 Parteien aus ganz Europa vertreten. Zusätzliche Parteien würden also nicht stark ins Gewicht fallen, zumal sich die meisten zu  Fraktionen zusammenschließen.

Auch ein Gutachten des Bundesinnenministeriums (BMI), das kurz nach dem Urteil des BVerfGE ebenfalls im November 2011 verfasst wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass "[...] tragende Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]." Zuletzt hatte das BMI versucht, die Veröffentlichung dieses Dokuments zu verbieten.

Hinweis für Redaktionen: Mehr Demokratie wird vor Ort anwesend sein. Nach der Verhandlung ist Dr. Michael Efler, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie, unter der Telefonnummer 0173-96 10 454 für Interviews direkt erreichbar.

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