Baden-Württemberg: "Reform light" beim Bürgerentscheid

35/05

Mehr Demokratie plant Volksbegehren

Die vom baden-württembergischen Landtag am vergangenen Mittwoch, 27. Juli, beschlossenen Änderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden verdienen aus Sicht der Initiative Mehr Demokratie bestenfalls das Prädikat "Reform light". Im Bündnis mit mehr als 20 weiteren Organisationen will der Verein die Sache nun selbst in die Hand nehmen und ein Volksbegehren starten, um die Bürgerbeteiligung nach bayerischem Vorbild umzugestalten. Das gab das Bündnis heute auf einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt.

 

Starten soll die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag des Volksbegehrens kurz nach der Bundestagswahl im Herbst. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der von SPD und Grünen zuvor schon im Landtag eingebracht, dort aber abgelehnt worden war. Er orientiert sich stark an den als sehr bürgerfreundlich geltenden bayerischen Mitbestimmungsrechten. Aber nicht nur inhaltlich hat das Nachbarland Vorbildcharakter: Die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Freistaat hatte Mehr Demokratie 1995 gegen den Widerstand der CSU durchgesetzt - per Volksentscheid.

 

"Die von CDU und FDP beschlossene Reform ist halbherzig und in Teilen sogar ein Rückschritt", kommentierte Claudine Nierth, Sprecherin des Bundesvorstands von Mehr Demokratie, die Entscheidung des Landesparlaments. Positiv sei die Absenkung des Zustimmungsquorums. Mussten bisher 30 Prozent der Bürger im Sinne eines Bürgerentscheids votieren, damit die Abstimmung gültig ist, reichen künftig 25 Prozent. Mit dieser Hürde liegt das Land im Bundesvergleich aber immer noch im unteren Mittelfeld. In Bayern etwa gilt je nach Gemeindegröße ein Quorum zwischen 10 und 20 Prozent. Weggefallen ist der so genannte Positivkatalog, eine Liste jener Themen, bei denen Bürgerbeteiligung überhaupt in Frage kommt. Dafür wurde der Negativkatalog erweitert. Nierth: "Zu Bebauungsplänen - dem Top-Thema für Bürgerentscheide - konnten die Gemeinderäte bisher Abstimmungen zulassen. Jetzt sind sie generell tabu." Weiter kritisierte die Mehr Demokratie-Sprecherin, dass Bürgerbegehren auf Landkreisebene verboten blieben und die Bevölkerung vor Bürgerentscheiden immer noch nicht ausreichend informiert werde. Ihr Fazit: "Wenn die Baden-Württemberger wirklich mitentscheiden sollen, sind weitere Reformen notwendig. Deshalb starten wir das Volksbegehren."

 

Baden-Württemberg war 1956 das erste Bundesland, das den Bürgern auf kommunaler Ebene Mitbestimmungsrechte einräumte. Wegen der extrem hohen Hürden blieb die Praxis allerdings dürftig: Im Jahr 2004 fanden in den 1111 Städten und Gemeinden des Landes gerade einmal sechs Bürgerbegehren und vier Bürgerentscheide statt.

Teilen:
nach oben