Berliner Volksentscheid Tempelhofer Feld: Votum nun umsetzen

[17/14] Beteiligung zeigt: Wahlen und Abstimmungen müssen zwingend zusammengelegt werden

Die Berlinerinnen und Berliner haben entschieden: Der Volksentscheid „100% Tempelhofer Feld“ ist erfolgreich. 29,8 Prozent der Stimmberechtigten haben mit „Ja“ gestimmt – nötig waren aufgrund des Quorums 25 Prozent (622.785 Stimmen). Für den Gegenentwurf des Abgeordnetenhauses stimmten lediglich 18,8 Prozent der Stimmberechtigten. Von den Teilnehmenden am Volksentscheid stimmten für den Entwurf der Initiative 64,4 Prozent mit „Ja“ und 35,6 Prozent mit „Nein“. Für den Gegenentwurf des Abgeordnetenhauses stimmten 40,6 Prozent der Teilnehmenden, dagegen 59,4 Prozent (Zahlen Stand 25. Mai, 23:15 Uhr). Nach dem Volksentscheid „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ ist dies also nun der zweite erfolgreiche Volksentscheid in Berlin.

„Der Ausgang dieses Volksentscheids zeigt sehr deutlich, wie notwendig es ist, dass Abstimmungen und Wahlen zwingend zusammengelegt werden, um die Beteiligung zu erhöhen“, so Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. Der heutige Volksentscheid war der erste, der gemeinsam mit einer Wahl stattfand. „Diese Zusammenlegung sollte jedoch nicht von der aktuellen politischen Windrichtung im Senat abhängen, sondern gesetzlich geregelt sein. Nur so lässt sich dauerhaft verhindern, dass politisch unliebsame Projekte durch Entkopplung von Wahlen behindert werden.“ In Berlin kann der Senat alleine entscheiden, ob ein Abstimmungstermin zusammen mit Wahlen stattfindet – anders als Hamburg oder Bremen, wo eine zwingende Kopplung vorgesehen ist.

Nun ist es aus Sicht von Mehr Demokratie wichtig, dass das Abgeordnetenhaus und der Senat das Ergebnis respektieren und den Volksentscheid nicht durch alternative Pläne aushebeln. „Das Ergebnis ist eindeutig: Die Berlinerinnen und Berliner haben sich gegen die vom Senat geplante Bebauung entschieden. Wenn überhaupt, könnte frühestens in der nächsten Legislaturperiode über eine alternative Bebauung nachgedacht werden – und zwar nur dann, wenn die Parteien dies im Wahlkampf vorher auch offensiv vertreten“, fordert Wiedmann.

Ähnlich dem Hamburger Modell solle darüber hinaus auch in Berlin ein erhöhter Bestandsschutz für Volksentscheide gelten. Sobald ein Volksentscheid durch eine parlamentarische Initiative rückgängig gemacht werden soll, haben die Hamburger/innen die Möglichkeit, ein sogenanntes fakultatives Referendum zu ergreifen – wenn 2,5 Prozent der Wahlberechtigten dies unterstützen. „Ziel sollte es sein, ein produktives Zusammenspiel zwischen repräsentativer und direkter Demokratie zu erreichen – dies schaffen wir nur, wenn faire Regeln gelten und Gesetzesvorlagen aus der Bevölkerung ernstgenommen werden“, so Wiedmann abschließend.

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