Bremen: Breite Zustimmung zur Reform der Volksgesetzgebung

[45/09] Mehr Demokratie: Nach über 60 Jahren endlich eine brauchbare Regelung

 

Die Bremische Bürgerschaft hat heute in dritter Lesung eine Reform der Volksgesetzgebung beschlossen. Nach fast zweijährigen Verhandlungen und Beratungen wurde das Reformpaket heute mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken angenommen. Aufgrund der Verfassungsänderung war eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Diese wurde mit 57 Ja-Stimmen erreicht.

 

Aufgrund der hohen Hürden hat es in den 60 Jahren seit Bestehen der Regelung erst ein erfolgreiches Volksbegehren gegeben. Die rot-grüne Koalition hat nach der Bürgerschaftswahl 2007 das Reformvorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen und damit das Projekt angeschoben. In den vergangenen Monaten hatten sich während der Ausschuss-Beratungen alle Parteien für eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ausgesprochen.

 

Bei Volksbegehren zu einfachen Gesetzen konnte trotz unterschiedlicher Vorstellungen frühzeitig eine Einigung erzielt werden. Das Unterschriftenquorum wird von 10 auf 5 Prozent halbiert, die Mindestzustimmung beim Volksentscheid von 25 Prozent aller Stimmberechtigten auf 20 Prozent gesenkt. Auch die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen werden bürgerfreundlicher gestaltet. Vor dem Volksentscheid wird es ein Abstimmungsheft geben, Wahlen dürfen mit Volksentscheiden zusammengelegt werden, finanzwirksame Volksbegehren werden erleichtert und es besteht ein erhöhter Bestandsschutz von Volksentscheiden. „Im deutschlandweiten Vergleich war Bremen bisher sehr rückständig und lag im Volksentscheids-Ranking auf Platz 14“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Die neuen Regelungen können sich sehen lassen.“

 

Das gesamte Reformprojekt stand trotz der grundsätzlichen Einigkeit aller Parteien auf der Kippe. Der Knackpunkt waren verfassungsändernde Volksbegehren. Die SPD wollte als einzige Partei an der bestehenden Regelung festhalten (20 Prozent Unterschriftenquorum beim Volksbegehren, 50 Prozent Zustimmungsquorum beim Volksentscheid). „Bremen hätte in Bezug auf verfassungsändernde Volksbegehren bundesweit ein Zeichen setzen können“, so Efler. „Die Sturheit der SPD in dieser Frage macht dem Esel der Bremer Stadtmusikanten alle Ehre.“ Zwar werden die Bürger zukünftig auch zwischen den Wahlen über einfache Gesetze beschließen können. Die Verfassung allerdings kann das Volk auch weiterhin nicht selbst ändern. „Ein Zustimmungsquorum von 50 Prozent zu knacken ist völlig illusorisch“, erklärt Efler. „In dieser Frage bleibt Bremen leider Schlusslicht.“

 

Beinahe wäre die gesamte Reform gescheitert, weil die Opposition von CDU, FDP und Linke für die verfassungsändernde Volksgesetzgebung weitergehende Forderungen hatte als die SPD. „Der Beweglichkeit von FDP und Linken, die schließlich doch sachbezogen abgestimmt haben, ist es zu verdanken, dass Bremen endlich eine bürgerfreundlichere Volksgesetzgebung bekommt“, sagt Efler.

 

Volksentscheid-Raking von Mehr Demokratie: www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

 

Vergleich der alten mit der neuen Regelung (Synopse):

bremen-nds.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdfarchiv/LV_Bremen-Nds/synopse_reform.pdf

 

Zu den Reformvorschlägen von Mehr Demokratie:

bremen-nds.mehr-demokratie.de/reformen-bremen.html

 

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