Bürgerbegehren werden immer wichtiger für die Kommunalpolitik

[23/14] Bürgerbegehrensbericht 2014: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern/Reformbedarf bleibt

Die direkte Demokratie ist aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken – zu diesem Ergebnis kommt der Bürgerbegehrensbericht 2014, den der Verein Mehr Demokratie zusammen mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie der Universität Marburg vorgelegt hat. Seit der Einführung im ersten Bundesland (1956 in Baden-Württemberg) gab es 6.447 Verfahren (5.354 von unten initiierte Bürgerbegehren, 1.054 von oben angesetzte Ratsreferenden, 39 Verfahren nicht klar zuzuordnen); 3.177 mal kam es zum Bürgerentscheid.

In rund einem Drittel der Fälle hat der Gemeinderat selbst ein Thema zur Abstimmung vorgelegt. „Mittlerweile haben auch Skeptiker erkannt, dass Bürgerbegehren und -entscheide die Kommunalpolitik beleben und nicht behindern“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Die direkte Demokratie sorge dafür, dass die Menschen sich als Gestalter, nicht als Gegenstände der Politik erleben. „Dieser Wille zu einer unmittelbaren Selbstbeteiligung in ausgewählten Sachgebieten ist als soziale Dynamik ein fester Bestandteil der neueren deutschen Politik geworden“, so Prof. Hans J. Lietzmann, Leiter der Wuppertaler Forschungsstelle Bürgerbeteiligung.Die Mitbestimmungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern variieren allerdings stark: 40 Prozent aller Verfahren (2.049) fanden in Bayern statt, gefolgt von Baden-Württemberg (761 Verfahren) und NRW (678 Verfahren). Berücksichtigt man die Gemeindezahl, kommt es besonders häufig in den Gemeinden der Stadtstaaten Hamburg (jedes Jahr) und Berlin (alle drei Jahre) zu einem Verfahren. Bei den Flächenländern liegen die Gemeinden in NRW (alle 13 Jahre) und Bayern (alle 16 Jahre) vorn. „Je bürgerfreundlicher die Regelungen, desto lebendiger die direktdemokratische Praxis. Doch in manchen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger in ihren Gemeinden überhaupt jemals ein direktdemokratisches Verfahren erleben, gering“, fasst Lietzmann zusammen. „Themeneinschränkungen, hohe Unterschriften- und Abstimmungshürden verhindern den wirksamen Gebrauch der Mitbestimmungsinstrumente.“ Wenig überraschend bilden daher Länder, in denen besonders viele Themen von Bürgerbegehren ausgeschlossen sind, die Schlusslichter: In Rheinland-Pfalz erlebt eine Gemeinde nur alle 278 Jahre ein Bürgerbegehren, in Mecklenburg-Vorpommern kommt es durchschnittlich alle 161 Jahre zu einem Verfahren.

Die Erfolgsaussichten bleiben durchwachsen. In rund 52 Prozent der Abstimmungen fiel der Bürgerentscheid zu Gunsten der Vorlage des Bürgerbegehrens oder des Ratsreferendums aus. In rund 12 Prozent der Fälle kam es zum Kompromiss oder zu einem neuen Gemeinderatsbeschluss. „Noch immer werden 23 Prozent aller von unten angestoßenen Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Beim Bürgerentscheid wird das Zustimmungsquorum zum Fallstrick: 12,4 Prozent aller Vorlagen scheitern, obwohl sich eine Mehrheit der Abstimmenden für sie ausgesprochen hat“, sagt Lietzmann. Doch in den vergangenen Jahren haben etliche Länder die Spielregeln fairer gestaltet – zum Teil auf Druck der Bürger, zum Teil auf Initiative der Politik. Derzeit werden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen Reformen diskutiert.

Seit etwa zehn Jahren lässt sich feststellen, dass Bürgerbegehren in einigen Ländern zum festen Bestandteil der Kommunalpolitik werden: Mehr als die Hälfte aller Verfahren fand zwischen 2003 und 2013 statt. Vor allem in den Stadtstaaten und größeren Städten einiger Flächenländer gehören Bürgerbegehren und -entscheide mittlerweile zum politischen Alltag – Tendenz steigend. „Je selbstverständlicher die direkte Demokratie in Kommunen und auf Landesebene genutzt wird, umso unverständlicher ist, warum die Bürgerinnen und Bürger über bundespolitische Themen in Deutschland nicht abstimmen dürfen“, so Beck.

<link file:12679>Zusammenfassende Presse-Information

<link file:12104>Bürgerbegehrensbericht zum Download

 

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