CETA bleibt ein Demokratieskandal – auch als gemischtes Abkommen

[16/16] Bündnis droht mit Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Anwendung und demokratiegefährdende Inhalte

„CETA ist und bleibt eine Gefahr für die Demokratie, darüber kann auch die Entscheidung der EU-Kommission, CETA nun doch als gemischtes Abkommen anzusehen, nicht hinwegtäuschen“, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. Es sei gut und wichtig, dass die nationalen Parlamente an der Entscheidung über CETA beteiligt werden, aber keineswegs ausreichend. „Es steht noch immer im Raum, dass CETA vorläufig angewendet wird und damit werden die Parlamente ebenfalls umgangen. Aus demokratiepolitischer Sicht bedeutet die heutige Entscheidung jedenfalls keine Entwarnung. Wir stellen uns deshalb darauf ein, dass wir gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“

Wenn CETA wie von der EU-Kommission geplant, vorläufig in Kraft tritt, wird das Abkommen bereits wirksam, bevor die Ratifizierung in den nationalen Parlamenten stattgefunden hat. „Bis in allen europäischen Mitgliedstaaten abgestimmt wird, können Jahre vergehen. In dieser Zeit würde die vorläufige Anwendung bereits Tatsachen schaffen – an den nationalen Parlamenten vorbei. Die Bestimmungen zum Investorenschutz etwa würden dann noch mehrere Jahre gelten, selbst wenn die Mitgliedstaaten CETA am Schluss gar nicht ratifizieren“, erklärt Huber. Noch in diesem Jahr soll der Ministerrat nach den Plänen der EU-Kommission CETA für "vorläufig anwendbar" erklären.

„Wir klagen gegen CETA, weil das Abkommen auf undemokratische Weise beschlossen werden soll und weil seine Inhalte Demokratie und Rechtsstaat gefährden“, erklärt Huber. Ein Bündnis aus Mehr Demokratie, foodwatch und Campact will vor dem Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erwirken, sobald der Termin und die schriftliche Beschlussvorlage der EU-Kommission vorliegen. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde unter dem Titel „Nein zu CETA“ wird derzeit vorbereitet und bereits von vielen tausend Bürgern unterstützt. Das Gericht soll in einem ersten Schritt dem deutschen Vertreter im EU-Rat untersagen, der vorläufigen Anwendung von CETA zuzustimmen. Darüber hinaus wendet sich die Verfassungsbeschwerde dann in der Hauptsache gegen einzelne Inhalte des Vertrags. „CETA schafft demokratisch nicht legitimierte Entscheidungsgremien, die an Bürgern und Parlamenten vorbei das Abkommen auslegen und verändern können“, erläutert Huber. „Mit der regulatorischen Kooperation wird für Lobbyisten ein noch leichterer Zugang zur Gesetzgebung festgeschrieben. Mit dem Schiedsgerichtssystem wird eine Paralleljustiz geschaffen, die an den Säulen unseres Rechtsstaates rüttelt. Wir sind überzeugt, dass das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“

Dass die EU-Kommission von ihrem ursprünglichen Vorhaben, CETA als reines EU-Abkommen und ohne die nationalen Parlamente zu ratifizieren, abgerückt ist, sei auch ein erster Erfolg der Protestbewegung gegen das Abkommen zwischen Kanada und den USA. „Wichtig ist, dass sich Protestbewegung von der Kommissions-Entscheidung gegen EU-only nicht blenden lässt“, sagt Huber. „Wir müssen dranbleiben und auf nationaler Ebene gegen CETA vorgehen. Mehr Demokratie plant deshalb unter anderem mehrere Volksinitiativen in den Bundesländern, die auf eine Ablehnung von CETA im Bundesrat zielen.“

Hintergründe zur Verfassungsbeschwerde: <link>

www.mehr-demokratie.de/ceta-verfassungsbeschwerde.html

 

                         

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