CETA im Bundestag / Bundesverfassungsgericht entscheidet noch

Mehr Demokratie: Handelsverträge müssen demokratischer werden

Zur Debatte über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag am heutigen Freitag (2. März) verweist der Verein Mehr Demokratie auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „CETA in der vorliegenden Form ist eine Gefahr für unsere Demokratie – die CETA-Ausschüsse sind nicht ausreichend demokratisch legitimiert und es droht eine Paralleljustiz, die Investoren einseitig begünstigt“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie.

„Das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wenn unsere Parlamentarier Einfluss an internationale Gremien abgeben, betrifft das auch unsere Rechte als Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Huber. Gegen CETA sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig. Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“, die von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact initiiert wurde, haben mehr als 125.000 Bürger unterstützt.

„Ein Demokratieproblem ist vor allem die fehlende Rückbindung der CETA-Steuerungsgremien an die Parlamente der Mitgliedsstaaten“, erläutert Huber. „Hier hat das Verfassungsgericht in den bisherigen Verhandlungen bei der Bundesregierung sehr genau nachgehakt.“ Wie die Karlsruher Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren ausfallen wird, hängt auch von den Zustimmungs- und Begleitgesetzen ab.

Nachdem CETA seit September 2017 bereits vorläufig angewendet wird, hat die FDP nun einen Entwurf für ein Zustimmungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf, dass auch Deutschland CETA endgültig ratifiziert. Mehr Demokratie begrüßt, dass die FDP CETA in ihrem Gesetzentwurf als zustimmungspflichtiges Gesetz betrachtet: „Der FDP-Entwurf fordert, dass CETA die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates braucht“, erklärt Huber. „CETA kann nicht ohne die Zustimmung der Bundesländer beschlossen werden. Das belegt auch ein Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Martin Nettesheim im Auftrag unseres Klägerbündnisses.“

Mehr Demokratie sei nicht generell gegen Handelsabkommen, betont Huber. „Wir brauchen internationale Abkommen, die transparent verhandelt und demokratisch legitimiert sind und die unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu Stande kommen.“ Mehr Demokratie hat dazu neun konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem sollten Verhandlungstexte veröffentlicht, die vorläufige Anwendung verboten und bessere Kontrollrechte für das EU-Parlament und die Bürger gewährleistet werden.

Vorschläge zur Demokratisierung von Handelsabkommen: <link file:18565>

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/demokratisierung_handelsvertraege.pdf

Seite zur Bundestags-Debatte: <link https: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw09-de-handelsabkommen-kanada>

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw09-de-handelsabkommen-kanada/544514

Alle Infos zur CETA Verfassungsbeschwerde: <link https: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de>

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Nettesheim: <link https: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de wp-content uploads>

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2017/07/2017-07-05-Nettesheim-Studie-CETA-lang.pdf

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